eco kritisiert intransparentes Verfahren des Bundeskriminalamts
Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: „Am 2. Oktober lädt das Bundeskriminalamt die Unternehmen nach Wiesbaden ein, damit sie dort gegen die Abgabe einer Verpflichtung zur Geheimhaltung die Richtlinie entgegen nehmen. Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht. Das Bundeskriminalamt kennt den Kreis der verpflichteten Unternehmen derzeit nicht, deshalb liegt der Gedanke nahe, dass die Veranstaltung vor allem diesem Zweck dienen soll. Wir fordern, dass die Unternehmen ihr Recht wahrnehmen können, sich in dieser Angelegenheit von Verbänden vertreten zu lassen. Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken.“
Die technische Richtlinie enthält nicht die Liste der zu sperrenden Webseiten. Sie soll regeln, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden. Sie wurde vom Bundeskriminalamt als "VS-NfD" (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch") deklariert. Die Verbände der betroffenen Unternehmen dürfen die Richtlinie weder zur Kenntnis nehmen noch kommentieren. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen dürfen nicht veröffentlicht werden.
