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Nachgefragt: Wie funktioniert die Whitelist der CSA im Alltag?

Massenversender beklagen, dass ein erheblicher Anteil angeforderter und damit erwünschter Nachrichten, wie beispielsweise Newsletter, aufgrund von Mailfilterungen nicht mehr bei den Adressaten ankommt. Um dem entgegenzuwirken müsste jeder Versender mit den ISPs über die Aufnahme in deren unternehmensinterne Positivliste verhandeln. Im Gegenzug müssten ISPs jeden Massenversender prüfen, ob er die Kriterien für die Aufnahme erfüllt. Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV und eco haben deshalb 2005 ein Positivlistenprojekt ins Leben gerufen, die so genannte „Certified Senders Alliance" (CSA). Wie es die CSA schafft, dass erwünschte E-Mails seriöser Absender ihre Leser erreichen, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Koch-Skiba, Complaints Manager der CSA und Leiterin der Beschwerdestelle, im Interview.

Wie komme ich als Massenversender auf die Whitelist der CSA?
Wer als Massenversender an der CSA teilnehmen möchte, stellt einen entsprechenden Aufnahmeantrag. Anschließend wird überprüft, ob einer Aufnahme rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Vorlage an den Zertifizierungs- und Beschwerdeausschuss (bestehend aus zwei ISP- und zwei Versendervertretern), welcher abschließend über die Aufnahme des Antragstellers entscheidet.

Was passiert, wenn sich ein Kunde dieses Versenders doch als „schwarzes Schaf“ entpuppt?
Die CSA Regularien sehen bei Verstößen eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten gegen den CSA Versender vor, zum Beispiel die Aussprache von Rügen und deren Veröffentlichung auf der Webseite der CSA (www.certified-senders.eu) oder ein vorübergehendes (vollständiges oder teilweises) Delisting. In gravierenden Fällen haben wir natürlich auch die Möglichkeit eines dauerhaften Ausschlusses aus der CSA. Daneben ergreifen betroffene CSA Versender unterschiedliche Maßnahmen gegenüber ihren Kunden.

Gibt es denn etwas, dass die CSA schon im Vorfeld tun kann, damit es erst gar nicht zu den Verstößen kommt?
Gerade als Whitelistprojekt liegt uns sehr viel daran, neben einem effektiven Sanktionsmechanismus durch Prozesse und Services, den CSA Teilnehmern Instrumente an die Hand zu geben, welche das Risiko eines Verstoßes durch potenzielle Neukunden stets weiter minimieren. So ist jetzt der neue Service „Sender Reputation Index“ in die Testphase gegangen, mit dem die CSA Versender die Möglichkeit erhalten, die bisherige Reputation eines potenziellen Neukunden bei uns zu erfragen. Dabei werten wir Daten und Erfahrungswerte unserer eco Internet-Beschwerdestelle, welche auch das Complaints Management der CSA wahrnimmt, aus. Je nach der Reputationsinformation zum potenziellen Neukunden kann der Versender dann bereits vor beziehungsweise bei Vertragsschluss entscheiden, ob weitergehende Informationen zum rechtmäßigen E-Mail-Marketing oder Vertragsklauseln notwendig sind. So kann die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes durch Neukunden noch weiter minimiert werden,

Wie optimieren ISPs die E-Mail-Zustellung basierend auf der Whitelist – werden nicht dort verzeichnete Massenversender geblockt?
Von CSA Teilnehmern versendete E-Mails werden von den an der CSA teilnehmenden ISPs regelmäßig ohne ISP-seitigen Spamfilter-Einsatz an die E-Mail-Empfänger zugestellt. Dies ist bei E-Mail-Zusendungen anderer Versender in der Regel nicht der Fall. Schlagen die Spam-Filter der ISPs an, werden die entsprechenden Mails entweder nicht zugestellt, als Spam gekennzeichnet oder direkt in einen „Spam-Ordner“ abgelegt. Letzterer hat häufig eine begrenzte Vorhaltezeit für die enthaltenen E-Mails, was dazuführen kann, dass die dort eingegangenen E-Mails bei seltenem E-Mail-Abruf den Empfänger ebenfalls nicht erreichen. Der CSA Dienst ist für Internet Service Provider und Technologieanbieter übrigens kostenfrei.

Spam kommt doch meist aus dem Ausland. Inwieweit kann die CSA da auch helfen?
An der CSA nehmen mittlerweile nicht nur deutsche Massenversender teil. Zudem haben deutsche CSA-Teilnehmer auch ausländische Kunden. Auf diese Weise wirken sich die hohen Anforderungen der CSA auch bei „ausländischen Mails“ positiv auf das E-Mail-Marketing aus.