News - Recht & Regulierung

Pressemitteilung

09.10.2009, Berlin, 09:30 Uhr

Verfassungswidrig: Zugangserschwerungsgesetz darf nicht ausgefertigt werden
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft appelliert an den Bundespräsidenten
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. appelliert an den Bundespräsidenten, seine Aufgabe der Prüfung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ernst zu nehmen, und die Ausfertigung dieses schon aus formellen Gründen verfassungswidrigen Gesetzes zu verweigern. Da der Bund und mit ihm das Bundeskriminalamt keine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie haben, ist das Gesetz nicht vereinbar mit den Prinzipien des föderalen Systems und der Verfassung.

Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: „Selten hat dem Bundespräsidenten ein Gesetz vorgelegen, das die in der Verfassung niedergelegten Zuständigkeiten derart offensichtlich missachtet. Die Prüfung der formellen Verfassungsmäßigkeit kann in diesem Fall nur zu dem Ergebnis führen, dass das Gesetz nicht ausgefertigt wird. Darüber hinaus bestehen massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Gesetzes, das bestenfalls eine symbolische Wirkung hat. Auch das durch den Wahlkampf motivierte Gesetzgebungsverfahren und die kopflose und übereilte Verabschiedung des Gesetzes war mit gravierenden Mängeln behaftet.“
Die Notifizierungsfrist bei der EU-Kommission ist seit heute abgelaufen. Damit kann der Bundespräsident das Gesetz jederzeit in Kraft setzen.

eco.de durchsuchen
 

Kontakt/Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Zu den eco Newsfeeds Newsfeeds | del.icio.us | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Mister Wong
eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Work Lichtstraße 43h 50825 Köln Deutschland
Tel.: +49 (221) 7000480
Fax: +49 (221) 700048111
http://www.eco.de