09.10.2009, Berlin, 09:30 Uhr
Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: „Selten hat dem Bundespräsidenten ein Gesetz vorgelegen, das die in der Verfassung niedergelegten Zuständigkeiten derart offensichtlich missachtet. Die Prüfung der formellen Verfassungsmäßigkeit kann in diesem Fall nur zu dem Ergebnis führen, dass das Gesetz nicht ausgefertigt wird. Darüber hinaus bestehen massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Gesetzes, das bestenfalls eine symbolische Wirkung hat. Auch das durch den Wahlkampf motivierte Gesetzgebungsverfahren und die kopflose und übereilte Verabschiedung des Gesetzes war mit gravierenden Mängeln behaftet.“
Die Notifizierungsfrist bei der EU-Kommission ist seit heute abgelaufen. Damit kann der Bundespräsident das Gesetz jederzeit in Kraft setzen.