Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Hosting-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die von ihren Kunden gespeicherten Inhalte mit einem Filter-System zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Belgische Verwertungsgesellschaft SABAM wollte den Belgischen Social-Network-Dienst NETLOG gerichtlich zur Installation eines solchen Systems zwingen. Damit sollten gespeicherte Dateien sämtlicher Kunden vorbeugend durchsucht werden, um geschütztes Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken. Dies ist mit europäischem Recht nicht vereinbar.
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