WLAN-Anhörung im Unterausschuss neue Medien
Wer in Deutschland einen öffentlichen WLAN-Internetzugang bereitstellt, bietet eine bedeutende Dienstleistung – und riskiert dabei, für die Vergehen Anderer haftbar gemacht zu werden. Eine gesetzliche Ausnahme sogenannter Mini-Provider aus dieser Störerhaftung wurde am 13. Mai im Unterausschuss Neue Medien diskutiert. eco Vorstandsvorsitzender Prof. Michael Rotert begrüßte die Bestrebung, endlich Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher WLAN-Verbindungen zu schaffen: „Die größte Angst der Mini-Provider ist, als WLAN-Anbieter für Rechtsverletzungen von Gästen abgemahnt zu werden. Schließlich reden wir von Gastronomen und Buchhändlern – da geht es für viele bei den heutigen Abmahnsummen bereits um die eigene Existenz.“ Aus seiner Sicht bremst diese Furcht die Verbreitung öffentlicher WLANs. Weiterlesen

