Telemediengesetz

Telemediengesetz

Mit dem neuen Telemediengesetz (Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste  - ElGVG) werden die bisherigen gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Teledienste und der Mediendienste zusammengefasst. Das Gesetz ist zeitgleich mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag am 1. März 2007 in Kraft getreten. Allerdings soll eine erneute Änderung des TMG bereits ab Frühjahr 2007 in Angriff genommen werden. Spätestens nach Abschluss der derzeit erfolgenden Evaluierung der E-Commerce-Richtlinie wird eine Überarbeitung des Gesetzes erforderlich.

eco kritisiert, dass das Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer schafft, weil die Abgrenzungsregeln zwischen Internet- und Telemediendiensten einerseits und Telekommunikationsdiensten bzw. Rundfunk andererseits nicht klar genug gefasst sind. Die neu eingeführten Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung sind nach Auffassung eco nicht geeignet, dem Problem Spam beizukommen. Da der weitaus größte Teil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt, behindert die neue Regelung lediglich einseitig die deutsche Internetwirtschaft und seriöse E-Mail-Werbung. Für die anstehende Überarbeitung des TMG fordert eco außerdem eine Klarstellung, dass Suchmaschinenbetreiber nicht für Inhalte Dritter haften und eine Klarstellung der Haftung für Hyperlinks. Auch soll festgeschrieben werden, dass Access-Providern und Suchmaschinenbetreibern keine proaktiven Überwachungspflichten von Inhalten Dritter auferlegt werden dürfen.


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