18.03.2008, Berlin
Allein die zum 1. Januar 2009 umzusetzende Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung kostet die Internetwirtschaft mindestens 332 Millionen Euro, die für Hardware und Software ausgegeben werden müssen, welche ausschließlich staatlichen Zwecken dient und zu nichts anderem zu gebrauchen ist. Die Speicherverpflichtung trifft unterschiedslos alle Anbieter von Internet Access, E-Mail und Internettelefonie. Der Markt besteht aber zum weit überwiegenden Teil aus kleinen und mittelständischen Anbietern, von denen viele ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind. Diese Unternehmen müssen bislang entschädigungslos teure Speichertechnik anschaffen und vorhalten, obwohl sie selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach ihren Daten erhalten.
Die Sachverständigen sahen darin überwiegend ein verfassungsrechtliches Problem, denn angesichts des fehlenden Bedarfs für die Daten erfülle eine derartige Belastung nicht das Kriterium der Verhältnismäßigkeit. Selbst der Sachverständige Rainer Bruckert, Leitender Kriminaldirektor am Landeskriminalamt Niedersachsen und als Vertreter der Bedarfsträger geladen, erkannte grundsätzlich das Anliegen der betroffenen Unternehmen als berechtigt an. Dennoch mochte er sich der Anregung des Sachverständigen Felix Müller von BT nicht anschließen, Unternehmen von der Speicherpflicht auszunehmen, die keine Anfragen erhalten. Ohne der Forderung nach einer Erstattung der Anschaffungskosten zu widersprechen, warnte er vor einer zu hohen Belastung der öffentlichen Haushalte.
In der Kritik der Mehrheit der Sachverständigen standen auch die viel zu niedrig angesetzten Entschädigungspauschalen für die Bearbeitung von Anfragen der Strafverfolgungsbehörden, die weit hinter den tatsächlich anfallenden Personalkosten zurückblieben. Ferner wurde einhellig dafür plädiert, den Anreiz zur Nutzung zentraler Kontaktstellen der Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen, indem ein „Strafzuschlag“ auf die Pauschalensätze fällig wird, wenn die Anfrage dezentral erfolgt.