Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk in Telemedien (JMStV), in Kraft getreten am 01. April 2003, soll novelliert werden. Der am 7. Dezember 2009 vorgelegte Arbeitsentwurf der Bundesländer ist aus Sicht der deutschen Internetwirtschaft an verschiedenen Punkten verbesserungsbedürftig.
Die Hauptforderungen der eco-Stellungnahme vom 20. Januar 2010 an die Landesgesetzgeber sind:
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Keine Einführung zusätzlicher Verantwortlichkeiten im JMStV: Die Verantwortlichkeiten der Provider sind bereits umfänglich im TMG geregelt. Mangels Regelungsbedürfnis hat daher eine eigene Verantwortlichkeitsregelung im JMStV zu unterbleiben.
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Benennung der Inhalteanbieter als alleinige Adressaten des JMStV
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Die wohl austarierten Haftungsregeln des TMG dürfen nicht ausgehebelt werden
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Klarere Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen