Zugangserschwerung

September 2009

Zugangserschwerungsgesetz

Am 18.6.2009 hat der Deutsche Bundestag und am 10.7.2009 der Bundesrat das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ verabschiedet. Unternehmen, die einen Internetzugang für mehr als 10.000 Teilnehmer anbieten, müssen demnach anhand einer vom Bundeskriminalamt übermittelten Liste den Zugang zu den dort verzeichneten Internetangeboten erschweren. Das Gesetz macht keine Vorschriften hinsichtlich der zu verwendenden Sperrtechnik. Die bei Nichtumsetzung des Gesetzes fälligen Bußgelder dürfen erst sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verhängt werden.

Das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich, weil das Bundeswirtschaftsministerium dieses zunächst bei der EU-Kommission notifiziert, bevor es dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Ausfertigung zugeleitet wird.

Neben eco haben verschiedene Experten, so auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. iur., LL. M. em. Wolfgang Hoffmann-Riem äußerten gegen das Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So ist nach Ansicht von ihm und von eco, zweifelhaft, ob der Bund für dieses Gesetz überhaupt die Gesetzgebungskompetenz besitzt. Auch sind die vorgesehenen Tätigkeiten des Bundeskriminalamts nicht von seinem Aufgabenbereich gedeckt. Das Verfahren der Listenerstellung ist außerdem nicht ausreichend rechtsstaatlich abgesichert. Anbieter müssen eine Handhabe haben, wenn sie sich zu Unrecht auf der Liste wiederfinden. Außerdem kritisiert eco, dass nicht klar festgelegt wurde, dass nur der Zugang zu Inhalte erschwert wird, wenn zuvor erfolglos versucht wurde, eine Löschung (auch über die Kontaktierung im Ausland befindlicher Anbieter oder Provider) zu erreichen und den Täter zu ermitteln.

Nach Ansicht von eco ist es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit notwendig, den Kreis der Verpflichteten weiter einzugrenzen. Auch müssen die Unternehmen für die ihnen entstehenden Kosten entschädigt werden. Bei der technischen Umsetzung sind zahlreiche Fragen offen, eco muss deshalb beteiligt werden. Es kann nicht angehen, dass die Erarbeitung der technischen Richtlinie unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Verbände erfolgt.

Von Internetexperten wird das Gesetz wegen seiner mangelhaften Effizienz kritisiert, da die Zugangserschwerung leicht umgehbar ist. Vorrang muss deshalb auch aus Sicht der Internetwirtschaft die Ermittlung der Täter und die Entfernung der Dateien am Speicherort mittels internationaler Kooperation haben. Die Internet-Beschwerdestelle von eco und FSM hat mit dem internationalen Netzwerk INHOPE gute Erfolge erzielt.

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Pressemitteilungen zum Thema Zugangserschwerung

Internetunternehmen brauchen Rechtssicherheit – Gesetz und Verträge müssen aufgehoben werden
eco zur Zukunft des Zugangserschwerungsgesetzes
18.02.2010, Köln / Berlin
Nach zehn erfolgreichen Jahren: Globales Netzwerk rüstet im Kampf gegen Kinderpornografie weiter auf
eco zum zehnjährigen Gebutstag des Trusted Network INHOPE
04.11.2009, Köln / Berlin
Internationale Harmonisierung des Rechts notwendig für Strafverfolgung im Internet
eco fordert verstärkte internationale Zusammenarbeit
22.10.2009, Köln / Berlin
Löschen statt Sperren ist der richtige Ansatz im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet
eco begrüßt das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen
16.10.2009, Köln / Berlin
Verfassungswidrig: Zugangserschwerungsgesetz darf nicht ausgefertigt werden
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft appelliert an den Bundespräsidenten
09.10.2009, Berlin
Umsetzung der Zugangserschwerung wird zur geheimen Kommandosache
eco kritisiert intransparentes Verfahren des Bundeskriminalamts
24.09.2009, Köln / Berlin
Internetwirtschaft lehnt Gesetzentwurf zur Einführung einer Sperrinfrastruktur ab
eco zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
12.06.2009, Köln / Berlin
Ergebnis der Anhörung: Gesetz ist wegen gravierender Mängel nicht beschlussreif
eco zur Experten-Anhörung zum Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen"
27.05.2009, Köln / Berlin
eco-Statement zum Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen
Bundeskabinett beschließt Zugangserschwerung
22.04.2009, Köln / Berlin
Entscheidend ist: Internationale Kooperation zur Bekämpfung der Kinderpornografie
Statement des eco-Vorstandsvorsitzenden Prof. Michael Rotert
17.04.2009, Köln / Berlin
Alle Unternehmen sind konstruktiv in Verhandlungen mit der Bundesregierung
eco zu Äußerungen der Bundesfamilienministerin zum Thema Zugangserschwerung zu Kinderpornografie im Internet
26.03.2009, Köln/Berlin
Kinderpornografie durch internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpfen
Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Forderungen der Bundesfamilienministerin
20.11.2008, Berlin / Köln

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