Am 18.6.2009 hat der Deutsche Bundestag und am 10.7.2009 der Bundesrat das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ verabschiedet. Unternehmen, die einen Internetzugang für mehr als 10.000 Teilnehmer anbieten, müssen demnach anhand einer vom Bundeskriminalamt übermittelten Liste den Zugang zu den dort verzeichneten Internetangeboten erschweren. Das Gesetz macht keine Vorschriften hinsichtlich der zu verwendenden Sperrtechnik. Die bei Nichtumsetzung des Gesetzes fälligen Bußgelder dürfen erst sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verhängt werden.
Das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich, weil das Bundeswirtschaftsministerium dieses zunächst bei der EU-Kommission notifiziert, bevor es dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Ausfertigung zugeleitet wird.
Neben eco haben verschiedene Experten, so auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. iur., LL. M. em. Wolfgang Hoffmann-Riem äußerten gegen das Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So ist nach Ansicht von ihm und von eco, zweifelhaft, ob der Bund für dieses Gesetz überhaupt die Gesetzgebungskompetenz besitzt. Auch sind die vorgesehenen Tätigkeiten des Bundeskriminalamts nicht von seinem Aufgabenbereich gedeckt. Das Verfahren der Listenerstellung ist außerdem nicht ausreichend rechtsstaatlich abgesichert. Anbieter müssen eine Handhabe haben, wenn sie sich zu Unrecht auf der Liste wiederfinden. Außerdem kritisiert eco, dass nicht klar festgelegt wurde, dass nur der Zugang zu Inhalte erschwert wird, wenn zuvor erfolglos versucht wurde, eine Löschung (auch über die Kontaktierung im Ausland befindlicher Anbieter oder Provider) zu erreichen und den Täter zu ermitteln.
Nach Ansicht von eco ist es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit notwendig, den Kreis der Verpflichteten weiter einzugrenzen. Auch müssen die Unternehmen für die ihnen entstehenden Kosten entschädigt werden. Bei der technischen Umsetzung sind zahlreiche Fragen offen, eco muss deshalb beteiligt werden. Es kann nicht angehen, dass die Erarbeitung der technischen Richtlinie unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Verbände erfolgt.
Von Internetexperten wird das Gesetz wegen seiner mangelhaften Effizienz kritisiert, da die Zugangserschwerung leicht umgehbar ist. Vorrang muss deshalb auch aus Sicht der Internetwirtschaft die Ermittlung der Täter und die Entfernung der Dateien am Speicherort mittels internationaler Kooperation haben. Die Internet-Beschwerdestelle von eco und FSM hat mit dem internationalen Netzwerk INHOPE gute Erfolge erzielt.
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Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
20090710_Zugangserschwerungsgesetz.pdf - 254,45 KB
Stand: 10.07.2009
eco-Stellungnahme zum Zugangserschwerungsgesetz
20090519-Stellungnahme_eco_Access_Sperrungen.pdf - 32,44 KB
Stand: 19.05.2009
eco-Stellungnahme zur Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages über Zugangserschwerung
20090209-eco_Stellungnahme_Sperrungsverfuegungen.pdf - 62,06 KB
Stand: 09.02.2009