Der Staat greift im Rahmen der Strafverfolgung und der Prävention in zunehmenden Maße auf die Dienste von TK-Anbietern zurück. Das betrifft beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung, die Einrichtung von Telkommunikationsüberwachungsmaßnahmen, die Auskunfterteilung über Telekommunikatonsverbindungen oder aber präventive Maßnahmen wie die Zugangserschwerung auf Netzebene (Access Blocking). Für diese Dienstleistungen muss der Staat die Unternehmen grundsätzlich entschädigen.
Bundestag und Bundesrat haben im März 2009 ein "Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung“ beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Entschädigungssätze für einen Teil der Dienstleistungen (Auskunftserteilung und Überwachungsmaßnahmen) pauschaliert und leicht angehoben, ohne jedoch auch nur annähernd kostendeckend zu sein. Die Kosten für die Anschaffung und Bereithaltung von Überwachungstechnik, die den Unternehmen auch dann entstehen, wenn sie wenig oder keine konkreten Abfragen erhalten, werden auch weiterhin nicht entschädigt. Das Gesetz ist am6. Mai 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
Gesetzentwurf zur Neuregelung der Entschädigung für TKÜ
RegE_Entschaedigung_TKUE_20071113.pdf - 98,00 KB
Stand: 13.11.2007