Seit Jahren fordert die Rechteindustrie eine intensivere Beteiligung der Provider an der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Als Kompromiss ist der zivilrechtliche Auskunftsanspruch am 01. September 2008 eingeführt worden. Dieser ermöglicht es Rechteinhabern, im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens die Namen potentieller Rechtsverletzer zu erfragen. Der Rechteindustrie reicht dieser Auskunftsanspruch jedoch nicht, sondern sie fordert ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die Provider direkt an ihre Kunden Warnhinweise verschicken sollen. Weiterlesen
