Meldung

Pressemitteilung

11.06.2009, Köln / Berlin, 11:00 Uhr

Nicht nur Rechteinhaber, auch Internetnutzer und Provider haben Rechte
eco zur Verfassungswidrigkeit von Internetsperren

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt das Scheitern eines französischen Gesetzes vor dem französischen Verfassungsrat, das es erlaubt hätte, Nutzern den Internetzugang zu entziehen, wenn sie wiederholt verdächtigt wurden, Urheberrechte verletzt zu haben. eco hat vor dem Hintergrund, dass die Musikindustrie und auch Teile der Politik diese Form der Sanktionierung auch in Deutschland einführen möchten, wiederholt davor gewarnt, dass ein solches Regime der abgestuften Antwort verfassungswidrig wäre.

Dazu der Vorstand Recht und Regulierung von eco, Oliver Süme: "Die Musikindustrie sollte endlich anerkennen, dass ihr Versuch, die Kontrolle über Vertriebswege von Musik im Internet zurückzuerlangen, indem Provider als Hilfssheriffs eingespannt werden, gescheitert ist. Mit einer beispiellosen Welle von Strafanzeigen hat sie ihre Kunden nicht zurückgewinnen können. Wenn nun auch noch ganzen Familien ohne ein rechtsstaatliches Verfahren kollektiv der Internetanschluss gekappt werden soll, weil ein einziges schwarzes Schaf mutmaßlich Urheberrechte verletzt hat, hat wirklich keiner mehr Verständnis. Ich freue mich über die deutlichen Worte des Conseil Constitutionnel. Das französische Modell ist kein Vorbild für Deutschland und Europa. Der Streit zwischen Europaparlament und Rat sollte auf Basis dieser Einsicht beigelegt werden. Die Rechteininhaber sollten ihre Chance nutzen, aus der Sackgasse einer immer schärferen Kriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen auszubrechen und endlich neue Geschäfts- und Vergütungsmodelle für das Internetzeitalter zu entwickeln."

Der französische Verfassungsrat Conseil Constitutionnel hat gestern entschieden, die Sanktion des Internetentzugs widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde. Das Gericht verwies zudem darauf, dass das französische Gesetz die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.

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