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02.02.2010, Köln/Berlin, 08:00 Uhr

Jugendmedienschutz: Bundesländer nehmen Bedenken der Internetwirtschaft ernst
eco übt Kritik am vorgelegten Arbeitsentwurf

Bei der Anhörung zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages am 27. Januar 2010 übte die Internetwirtschaft Kritik am vorgelegten Arbeitsentwurf. Einige Punkte seien geeignet, die klaren Verantwortlichkeiten von Telemediengesetz und E-Commerce-Richtlinie aus den Angeln zu heben. Demgegenüber versicherten die Bundesländer, dass die Reform das abgestufte System der Verantwortlichkeiten verschiedener Arten von Internetanbietern nicht ändern solle. Durch einen weit gefassten Anbieterbegriff im Arbeitsentwurf drohte nach Ansicht der Internetwirtschaft eine Verwischung der Verantwortlichkeiten, mit möglichen negativen Folgen vor allem für Zugangsanbieter, Suchmaschinenbetreiber und Betreiber von Internetangeboten mit User Generated Content.

eco setzt den Dialog mit den Landesgesetzgebern fort, um eine Lösung für die Verbesserung des Jugendmedienschutzes zu finden, die der Internetwirtschaft Rechtssicherheit bietet. Aus eco Sicht sollte der Anbieterbegriff im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Inhalteanbieter begrenzt werden. Wirksamer Jugendmedienschutz müsse sich vorrangig an die Inhalteanbieter und an die Endnutzer als Adressaten wenden.

eco engagiert sich seit vielen Jahren mit konkreten Projekten für den Jugendmedienschutz. Dazu gehören die eco Internet-Beschwerdestelle, die Schaffung von kindgerechten Angeboten wie dem sicheren Surfraum von fragFINN, die Information der Mitglieder über Möglichkeiten zur Verbesserung des Jugendschutzes, die Lehrerfortbildung sowie die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen bei der Bekämpfung jugendgefährdender und rechtswidriger Internetinhalte.

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