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16.02.2010, Berlin, 18:00 Uhr

Zugangserschwerungsgesetz: Wird es aufgehoben oder nicht?
eco: Gesetz schon formell verfassungswidrig

Am 25. Februar berät der Deutsche Bundestag drei Anträge von den Oppositionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die zum Ziel haben das Zugangserschwerungsgesetz auszusetzen. Das Schicksal des in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten, aber vom Bundespräsidenten noch nicht unterzeichneten Gesetzes ist indes weiter unklar.

Aus Sicht von eco ist das Gesetz schon formell verfassungswidrig, denn es fehlt dem Bund die Kompetenz und dem Bundeskriminalamt die Zuständigkeit für die Materie, worauf bereits der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem hingewiesen hatte. Deshalb sollte nach eco Auffassung das Gesetz nicht unterzeichnet werden.

Der Bundespräsident hatte bereits im November 2009 die Bundesregierung angeschrieben und um ergänzende Informationen gebeten. Insbesondere wollte er wissen, wie die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr umzusetzen gedenkt.

In dem Anfang Februar 2010 versandten Antwortschreiben kündigt die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet an. Darin heißt es: „Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet.“ Bis dahin werde sie sich „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen“, zitiert Spiegel Online aus dem Antwortschreiben.

Dabei bleibt unklar, ob die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz außer Vollzug setzen oder ob sie es durch die neue Gesetzesinitiative aufheben will. Unverständlich ist zudem, warum es zum Löschen solch klar rechtswidriger Angebote überhaupt eines Gesetzes bedarf. Ebenso offen ist die Frage, ob und gegebenenfalls wann die zwischen einigen Providern und dem Bundeskriminalamt geschlossenen Verträge aufkündigt werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft ist dies unbefriedigend, denn Rechtssicherheit ist für die Unternehmen erst gegeben, wenn sowohl das Gesetz als auch die Verträge aufgehoben worden sind.

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