02.03.2010, Karlsruhe, 11:15 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht macht nämlich klar, dass die Richtlinie verfassungsgemäß umgesetzt werden könnte. Der Gesetzgeber ist jetzt also aufgefordert, völlig neue Gesetze zu erlassen. Dabei werden hohe Anforderungen an die Datensicherheit der Vorratsdaten gestellt: Von den anderen Daten wie Abrechnungsdaten getrennte Speicherung, die Anwendung einer asymmetrischen Verschlüsselung, die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Diese Anforderungen müssen mit empfindlichen Sanktionen bewehrt werden. Damit kommen auf die deutsche Internetwirtschaft erhebliche zusätzliche Kosten zu.
eco befürchtet nunmehr erhebliche Nachteile für den Standort Deutschland, Kostensteigerungen für Verbraucher und negative Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung.