Meldung

Newsmeldung

02.03.2010, Karlsruhe, 11:15 Uhr

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig
Entscheidung des Bundeverfassungsgerichts

Mit einem Paukenschlag hat sich heute der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verabschiedet: Die Gesetze zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und nichtig. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht der Internetwirtschaft ist sie aber unbefriedigend.

Das Bundesverfassungsgericht macht nämlich klar, dass die Richtlinie verfassungsgemäß umgesetzt werden könnte. Der Gesetzgeber ist jetzt also aufgefordert, völlig neue Gesetze zu erlassen. Dabei werden hohe Anforderungen an die Datensicherheit der Vorratsdaten gestellt: Von den anderen Daten wie Abrechnungsdaten getrennte Speicherung, die Anwendung einer asymmetrischen Verschlüsselung, die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Diese Anforderungen müssen mit empfindlichen Sanktionen bewehrt werden. Damit kommen auf die deutsche Internetwirtschaft erhebliche zusätzliche Kosten zu.

eco befürchtet nunmehr erhebliche Nachteile für den Standort Deutschland, Kostensteigerungen für Verbraucher und negative Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung.

eco.de durchsuchen
 

Kontakt/Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Zu den eco Newsfeeds Newsfeeds | del.icio.us | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Mister Wong
eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Work Lichtstraße 43h 50825 Köln Deutschland
Tel.: +49 (221) 7000480
Fax: +49 (221) 700048111
http://www.eco.de