02.03.2010, Köln / Karlsruhe, 13:00 Uhr
Dazu Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzgeber muss jetzt einen völlig neuen Anfang machen und ein neues Gesetz vorlegen.
Dabei wird der Datensicherheit der gespeicherten Vorratsdaten eine hohe Priorität zugemessen werden müssen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen. Die Bundesregierung muss den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten, andernfalls wird die Branche zum Schaden des Standorts bedeutend geschwächt. Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage.“