05.03.2010, Berlin
Darin kritisiert der Verband, dass der Gesetzentwurf nicht die technische Besonderheit des Internet (paketvermittelte Übertragung, internationales Netzwerk, Trennung von Netz- und Diensteebene) berücksichtigt. Auch seien die Tatbestandsvoraussetzungen des Entwurfs zu unbestimmt. Es fehlten eine konkrete Ausgestaltung der Informationspflichten sowie Vorschriften zur technischen Umsetzung der Verpflichtungen. Auch ist keine Kostenübernahme vorgesehen. Diese Belastung für die Internetwirtschaft wiegt umso schwerer, weil der Entwurf keine Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen und keine Übergangsfristen vorsieht.
Außerdem nimmt eco Stellung zur neuen Definition neuer Märkte, zur Auftragsverarbeitung im Rahmen der automatisierten Bestandsdatenauskunft und zur Entschädigung für die Bestandsdatenauskunft.