10.07.2014

Startschuss für Top-Level-Domain .hamburg

  • Weitere geografische Domainendungen folgen

  • eco rät zur Registrierung von Marken im Trademark Clearinghouse

  • Interviewanfragen an Thomas Rickert bitte an: presse@eco.de

Mit .hamburg geht nach Berlin und Köln die nächste deutsche Stadt mit einer eigenen Domain-Endung an den Start. Während der sogenannten „Sunrise-Phase“ vom 14. Juli bis 13. August können Markenrechtsinhaber bevorzugt Domains registrieren. Ab dem 27. August haben dann alle Bürger, Firmen und Vereine die Chance, neue Internetadressen wie www.meinefirma.hamburg oder www.meinname.hamburg zu registrieren. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. rät Markeninhabern: eingetragene Markenzeichen sollten unbedingt im Trademark Clearing House eingetragen werden.

Regionale Top Level Domains ermöglichen die stärkere Identifikation mit der eigenen Region sowie kürzere Wege bei der Suche im Netz. Das kann zum Beispiel für Restaurants oder Handwerksbetriebe sinnvoll sein, deren Leistungen in einem lokalen Bezug stehen. Unter einer Adresse wie restaurants.hamburg wird niemand Gastronomie-Tipps für Frankfurt vermuten. Für .bayern läuft die Sunrisephase von 1. Juli bis zum 2. September und für .saarland vom 17. Juli bis zum 15. September.

„Neue Top-Level-Domains wie .berlin, .bayern, .ruhr oder .hamburg bieten also Webseitenbetreibern die Möglichkeit, ihren Zielgruppen geografisch näher zu rücken. Der User findet also schneller, was er sucht. Auch unter dem Gesichtspunkt eines guten Suchmaschinenrankings kann eine regionale Domain hilfreich sein“, sagt Thomas Rickert, ICANN Mitglied und im eco Director Names & Numbers.

Markenschutz in Zeiten neuer TLDs

Rickert: „Wir möchten als Verband dafür sorgen, dass jeder Interessent von den mit neuen TLDs verbundenen Chancen weiß und diese rechtzeitig nutzen kann.“ Es gibt aber auch Risiken: Zum einen können Unberechtigte die eigene Marke als Domain registrieren und für Dienste oder Inhalte nutzen, die nicht im Sinne des Markeninhabers sind oder gar dessen Reputation schädigen können. Die Rechtsverfolgung ist dann unter Umständen schwierig bis unmöglich.

Daneben besteht aber auch das Risiko, dass die eigene Marke in rechtlich nicht zu beanstandender Weise genutzt wird, beispielsweise durch Inhaber einer gleichlautenden Marke in einem anderen Land oder in anderen Waren- und Dienstleistungsklassen. Hier kann der Markeninhaber in der Regel auch auf dem Rechtsweg nicht die Verwendung der Domain unterbinden oder selbst an die Domain herankommen.

Markenrechtsinhaber sollten daher die privilegierte „Sunrise-Phase“ nutzen, um eine Domain mit ihrem Namen in Kombination mit der Top-Level-Domain zu registrieren. Voraussetzung dafür ist die Hinterlegung in einer speziellen Markendatenbank, dem Trademark Clearinghouse, die zum Schutz von Marken unter den neuen Domain-Endungen eingerichtet wurde.

„Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen empfiehlt es sich, ihre wichtigsten Marken im Trademark Clearinghouse zu hinterlegen, um ihre Registrierungschancen zu wahren“, lautet die Empfehlung von Thomas Rickert. „In der zweiten Registrierungsphase können die Adressen dann nach dem Motto ‚wer zuerst kommt, mahlt zuerst’ von jedermann registriert werden.“

Mehr Informationen zum Trademark Clearinghouse finden Sie auf unserer Internetseite: Thomas Rickert im Interview zu „Markenschutz in Zeiten neuer TLDs

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