26.11.2015

BGH-Urteil zur Haftung von Internetzugangsprovidern ist wichtiges Signal gegen Netzsperren

Zum heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung von Internetzugangsprovidern für Urheberrechtsverletzungen Dritter sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme:

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen die überzogene Inanspruchnahme von Internetzugangsanbietern bei Rechtsverletzungen Dritter im Internet. Allerdings hätten wir ein grundsätzliches Nein zu Netzsperren begrüßt.“ Der BGH hat eine Sperranordnung in den beiden vorliegenden Fällen zwar als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Grundsätzlich schließen die Richter aber nicht aus, dass Internetzugangsprovider bei Urheberrechtsverletzungen Netzsperren einrichten müssen, sofern die Rechtinhaber zuvor „zumutbare Anstrengungen“ unternommen haben, um die Verbreitung geschützter Inhalte zu verhindern. „Aus unserer Sicht sind Netzsperren kein probates Mittel zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte. Der Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung und Filterung von Internetinhalten ist kontraproduktiv für die Bekämpfung illegaler Inhalte und deren Löschung. Gleichzeitig bilden sie die Einflugschneise für eine Zensur-Kultur, die die Grundprinzipien der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit untergräbt“, so Süme.