20.12.2016

eco veröffentlicht Stellungnahme zum NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz

Anlässlich einer heute vom Bundesministerium des Innern (BMI) durgeführten Verbändeanhörung zum NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz hat eco eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit dem Umsetzungsgesetz soll die im Juli verabschiedete europäische Richtlinie über „Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen“ in Deutschland realisiert werden. Dem Referentenentwurf zufolge soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch diese Richtlinie neue Befugnisse über Auskunftsersuchen gegenüber Betreibern so genannter digitaler Dienste erhalten und diese zur Meldung von maßgeblichen IT-Störfällen verpflichtet werden. Das BSI soll zukünftig außerdem die Hersteller von IT-Systemen zur Mitwirkung an der Beseitigung von Störungen und Sicherheitslücken verpflichten dürfen. Die konkreten Auflagen, die Unternehmen zukünftig erfüllen sollen, werden dem Gesetzentwurf zufolge in einer separaten Richtlinie des BMI geregelt. eco sieht dringenden Nachbesserungsbedarf: Für die Internetwirtschaft stellt der vorgelegte Gesetzentwurf in der aktuellen Form keine solide Grundlage für die Umsetzung der NIS-Richtlinie dar.

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