19.05.2016

2 Jahre Recht auf Vergessenwerden: eco lehnt weltweite Durchsetzung ab

eco begrüßt, dass sich Google gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte Strafzahlung wehrt. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ‚Recht auf Vergessenwerden‘ hat vor zwei Jahren zahlreiche wichtige Fragen offen gelassen“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. Das Verfahren könne nun endlich zur Klärung beitragen.

Google hat heute gegen die von der CNIL verhängte Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro Beschwerde eingereicht, weil Google nicht zur weltweiten Löschung von Links bereit ist. Nun muss der Französische Staatsrat (Conseil d´État) über die Frage entscheiden.

„Datenschutz ist wichtig und gut“, sagt Süme. „Allerdings muss Augenmaß bewahrt werden. Die Forderung der französischen Datenschutzbehörde überschreitet eine rote Linie. Eine konsequente weltweite Durchsetzung des Löschanspruchs kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen. Die Rechtsauffassung des Landes mit dem niedrigsten Schutzniveau könnte sich zum Standard bei der Abwägung zwischen Kommunikationsfreiheit und Datenschutz entwickeln. Es kann aber nicht sein, dass ein Land darüber entscheidet, was ein anderes lesen darf.“

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links auf Antrag aus ihren Trefferlisten löschen müssen, wenn diese zu Inhalten mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen führen. Google löscht solche Links nicht nur auf nationalen Seiten wie etwa google.de, sondern auch auf google.com – soweit die Suchanfrage erkennbar aus dem Land kommt, in dem der Antrag auf Löschen gestellt wurde. Die französischen Datenschützer wollen erreichen, dass entsprechende Links weltweit nicht mehr abrufbar sind.