31.08.2016

EU-Verordnung zur Netzneutralität erzielt tragfähigen Kompromiss

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat gestern in Brüssel die finalen Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. Aus Sicht des eco sind die Leitlinien ein tragfähiger Kompromiss, mit dem das Ziel einer EU-einheitlichen Auslegung der Verordnung zum digitalen Binnenmarkt erreicht- und gleichzeitig den nationalen Regulierungsbehörden Flexibilität für die nationalen Besonderheiten gelassen wurde. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik & Recht sagt: „Mit den Leitlinien zur Netzneutralität ist es gelungen die Interessen der Nutzer und der Anbieter in einen gerechten Ausgleich zu bringen bzw. diese aufrecht zu erhalten. Einerseits garantieren die Leitlinien einen diskriminierungsfreien Internetzugang, andererseits lassen sie aber ausreichend Raum für innovative Dienste, wie beispielsweise Spezialdienste.“

Die Leitlinien des BEREC geben die Orientierung für die Regulierer vor: Sie definieren erstmalig das angemessene Verkehrsmanagement und legen fest, unter welchen Voraussetzungen Spezialdienste oder Zero-Rating zulässig sind und geben den Netzbetreibern dafür praktische Beispiele an die Hand.

„Aus Sicht der Internetwirtschaft ist jetzt in erster Linie wichtig, dass sich die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis bewährt. Dabei sind Wettbewerb und Transparenz die entscheidenden Faktoren, um das offene Internet auch in Zukunft zu gewährleisten und sicherzustellen“, so Süme.

Mit der festgesetzten Evaluierung der Leitlinien durch das BEREC wird zudem einem etwaigen Anpassungsbedarf zu Gunsten aller Rechnung getragen. „eco begrüßt die Leitlinien des BEREC, weil sie das Potential haben alle Interessen von Internetzugangsanbieter und Endnutzern, Verbrauchern und Inhalte- und Applikationsanbietern in Ausgleich zu bringen“, sagt Süme.