12.03.2018

Europarat: Ausführliche Richtlinien zur Meinungsfreiheit im Internet

Der Ministerrat des Europarats in Straßburg hat sich am 7. März mit einer Empfehlung zur Rolle und Verantwortlichkeit von Internet-Providern zu Wort gemeldet. Mit der Empfehlung erinnert der Europarat daran, dass seine 47 Mitgliedsstaaten sich zur Meinungs- und Informationsfreiheit verpflichten sollten und warnt Gesetzgeber und Provider vor den Risiken automatisierter Filterregime.

Der Zugang zum Netz sei Voraussetzung, Meinungsfreiheit ausüben zu können, ein allgemeines Monitoring dürfe der Staat Internetprovidern nicht auferlegen. Auch bei Ko-Regulierungskonzepten, bei denen Verantwortung auf die Unternehmen übertragen wird, sollte ein generelles Monitoring und mögliches Overblocking durch unverhältnismäßige Strafen vermieden werden. Damit bekräftigt der Europarat das Rechtsstaatsprinzip und hält am alten Haftungsprivileg für Provider fest.

Aus Sicht der Internetwirtschaft sind die Empfehlungen des Europarats begrüßenswert. eco Ehrenpräsident Michael Rotert war als Observer an der Erstellung der Richtlinien beteiligt.

Europarat: Ausführliche Richtlinien zur Meinungsfreiheit im Internet