03.12.2019

Monopolkommission veröffentlicht Sondergutachten „Staatliches Augenmaß beim Netzausbau“

Am Dienstag, dem 3. Dezember, hat die Monopolkommission ihr „11. Sektorgutachten Telekommunikation: Staatliches Augenmaß beim Netzausbauvorgestellt. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten nach § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG), in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt. Zudem evaluiert sie die Nachhaltigkeit wettbewerbsorientierter Telekommunikationsmärkte, würdigt die Anwendung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Regulierung und die Wettbewerbsaufsicht und nimmt zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung.

In ihrem Gutachten nimmt die Monopolkommission unter anderem Stellung:

  • zur Rolle von Markt und Staat beim Aufbau neuer Netzinfrastrukturen,
  • zur Regulierung von Glasfaseranschlüssen und zur Förderung des Breitbandausbaus,
  • zu den frequenzpolitischen Handlungsoptionen und zum Infrastruktur-Sharing im Mobilfunk sowie
  • zu der geplanten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft und dem Bundesförderprogramm Mobilfunk.

Die flächendeckende Versorgung mit Gigabitgeschwindigkeiten bis 2025 ist laut Monopolkommission nur schwer erreichbar. Um die politischen Ziele im vorgesehenen Zeitrahmen erfüllen zu können, müsste der Ausbau erheblich beschleunigt werden.

Auch im Mobilfunk bedürfe es erheblicher Ausbauanstrengungen und zusätzlicher Finanzierung, um die politischen Ziele zu erreichen: „Die geforderte vollständige Erschließung aller Haushalte sowie die Versorgung entlang von Kreis und Gemeindestraßen bedarf der Errichtung von bis zu 5.000 zusätzlichen Mobilfunkstandorten.“ (Kapitel 1, Seite 2)

Außerdem spricht sich die Monopolkommission mit ihrem Gutachten für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens aus, ohne dabei das Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbs zu vernachlässigen: „Für einen effizienten Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen sollte die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften nach dem Prinzip der Gleichwertigkeit des Inputs für Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht geprüft werden.“ (Kapitel 4, Seite 105)

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung im Bereich der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Alle zwei Jahre erstellt sie ein Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt.

Kick-Off Kompetenzgruppe Netze