09.04.2018

Durchsuchung wichtiges Element der IT-Security-Policy

Köln, 9. April 2018 – Es passiert nicht oft, aber immer unverhofft: Staatsanwaltliche Ermittlungen können jeden IT-, Daten- und Service-Provider treffen. Das Risiko ist unterschiedlich hoch – je nachdem, welche Dienste sie anbieten und wer ihre Kunden und Auftraggeber sind. Dabei besteht die Gefahr, dass die Ermittlungen beim betroffenen Anbieter große Kollateralschäden nach sich ziehen. Und stehen Staatsanwalt, Polizei, Steuer- oder Zollfahndung sogar zwecks Durchsuchung vor der Tür, ist es viel zu spät, sich die richtige Vorgehensweise zu überlegen. Was es im Vorfeld zu beachten gilt und welche Rechte und Pflichten mit der eigentlichen Durchsuchung einhergehen – das erklärt EuroCloud in Zusammenarbeit mit der Sozietät Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte in einem aktuellen Leitfaden.

„Die Ermittlungen bedeuten ein legales Durchbrechen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Unternehmens-IT vor Angriffen und Ausfällen schützen sollen. Je nach Verlauf kann die Durchsuchung dieselben Auswirkungen wie ein IT-Sicherheitsvorfall haben. Deshalb sollte die Vorbereitung darauf unbedingt als Bestandteil der IT-Security-Policy verstanden werden“, sagt Andreas Weiss, Direktor EuroCloud Deutschland_eco e. V.

Gerade für Provider ist die Durchsuchung eine Gratwanderung. Einerseits ist niemand gezwungen, aktiv an der Ermittlung mitzuwirken und freiwillig Angaben zu machen. Anderseits sind sie vertraglich verpflichtet, ihre Kunden zu schützen. „Sind die Provider nicht auf die Maßnahme vorbereitet und es kommt daher zu Schäden bei Kunden, gegen die sich die Ermittlungsmaßnahme nicht richtet, besteht für sie ein Haftungsrisiko“, betont Dr. Jens Eckhardt, EuroCloud Vorstand Recht & Compliance und Mitautor des Leitfadens.

Abläufe im Vorfeld festlegen

Deshalb ist schon im Vorfeld wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und die Maßnahmen bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsverlangen zu definieren. Wie im Bereich IT-Sicherheit üblich, sollte der Ablauf konkret getestet werden, denn meist zeigen sich dabei erst die echten Probleme.

Zu den wichtigsten festzulegenden Parametern gehören:

  • Wer informiert wen (zu denken ist unter anderem an Geschäfts-leitung, Strafverteidiger beziehungsweise Rechtsanwalt, …)?
  • Wer koordiniert seitens des Unternehmens die Kommunikation mit dem leitenden Ermittlungsbeamten und den Anwälten?
  • Inwiefern dürfen die Mitarbeiter kooperieren – und wo liegen die Grenzen?
  • Welche Auskünfte sind erlaubt?

Weitere wichtige Details, Checklisten und hilfreiche Informationen gibt es im Leitfaden „Durchsuchung als wichtiger Bestandteil der IT-Security-Policy“, von dem drei Kapitel kostenfrei heruntergeladen werden können. Darin erfahren die Leser die wichtigsten Fragen, die sie im Rahmen einer Ablaufbeschreibung für das Szenario einer Durchsuchung in ihrer IT-Security-Policy berücksichtigen sollten. Zudem bekommen sie Informationen zum richtigen Umgang mit einem „Beweissicherungsverlangen“ der Strafverfolgungsbehörden und was sie beachten sollten, wenn sie in Kenntnis strafrechtlich relevanter Inhalte gelangen. Die Quintessenz des Leitfadens ist kostenfrei zudem als Video abrufbar unter: https://youtu.be/q2dconIfIUM

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Eine kostenfreie Leseprobe der Kapitel 9, 10 und 11 des Leitfadens gibt es unter http://go.eco.de/Leitfaden. In Kapitel 9 werden die wichtigsten Fragen aufgezeigt, die Provider im Rahmen einer Ablaufbeschreibung für das Szenario einer Durchsuchung in ihrer IT-Security-Policy berücksichtigen sollten. Kapitel 10 erläutert den richtigen Umgang mit einem „Beweissicherungsverlangen“ der Strafverfolgungsbehörden. Handlungsempfehlungen für den Fall der Kenntnisnahme strafrechtlich relevanter Inhalte gibt Kapitel 11.

Der vollständige Leitfaden steht für EuroCloud Deutschland und eco Mitglieder unter https://web.eco.de/members/ zum kostenlosen Download bereit.

Durchsuchung wichtiges Element der IT-Security-Policy