26.04.2019

EuroCloud: Datenschutz aus der Wolke ist Trumpf

  • Datenschutz hat bei Experten und Nutzern von Cloud Services eine hohe Relevanz
  • EuroCloud Deutschland_eco e. V. fordert von Anbietern, ihre AGBs und Datenschutzerklärungen an die DSGVO anzupassen

Nach dem Test von elf Cloud-Datendiensten durch die Stiftung Warentest betont der EuroCloud Deutschland_eco e. V. wie wichtig es ist, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und Datenschutzerklärungen im Sinne der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu schaffen. Die Spitzenpositionen bei den Testergebnissen hatte die Stiftung Warentest an Anbieter aus Deutschland vergeben. Manchen Services bescheinigten die Tester zwar gute Technik und beste Handhabung, besten Passwortschutz und einen starken Schutz vor Datenraub, Abschläge in der Gesamtwertung gab es jedoch für Mängel an der Datenschutzerklärung, im Kleingedruckten oder wegen schwammiger Formulierungen und mangelnder Transparenz in den Nutzungsbedingungen.

„Leider sind die von der Stiftung Warentest festgelegten Kriterien zur Erfüllung von Datenschutzanforderungen nicht transparent aufgeführt, daher ist diese Bewertung für den Auswahlprozess im gewerblichen Bereich mit Vorsicht zu genießen. Generell ist aber festzustellen: wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen mit deutschem und europäischem Recht kollidieren, dann verunsichert das die Nutzer“, stellt Andreas Weiss, Direktor EuroCloud Deutschland_eco e. V. fest. „Wir begrüßen daher die hohe Relevanz, die die Warentester den nicht technischen Aspekten eingeräumt haben und fordern Anbieter dazu auf, die von der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geforderte Transparenz in den eigenen Angeboten umzusetzen, wenn das noch nicht geschehen ist. Als wichtige Orientierung kann der vom Projekt AUDITOR erarbeitete Prüfkatalog verwendet werden.“

Kleine und mittelständische Unternehmen wollen Rechtssicherheit

Angesichts der im Mai 2018 in Kraft getretenen DSGVO wollen insbesondere KMUs kein Risiko eingehen: Bei der der aktuell in vielen Betrieben laufenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse* mittels Cloud-Lösungen sind Firmen darauf angewiesen, sich auf Cloud-Dienstleister und -Services zu verlassen ohne Gefahr zu laufen, eine Rechtsverletzung zu begehen. „Kleine und mittelständische Unternehmen auf der Suche nach einer betrieblichen Cloud-Speicherlösung sind gut beraten, sich die jeweiligen AGBs und Datenschutzbestimmungen genau anzuschauen“, sagt Andreas Weiss.

Im betrieblichen Kontext sind Cloud-Plattformen und -Services zunehmend die erste Wahl, um die benötigte Infrastruktur, Rechenleistung und Anwendungen bereitzustellen. Auf deren Basis können Unternehmen zukunftsträchtige Services und innovative Produkte entwickeln. Die Handhabung ist einfach und die Cloud-Anbieter kümmern sich professionell um Sicherheitsvorkehrungen. Zusätzlichen Schutz verschaffen gute Passwörter und eine „Zwei-Faktor-Authentifizierung“, die neben dem Login noch einen zweiten Faktor verlangt – etwa einen Zahlencode per SMS.

* 87 Prozent der Unternehmen sind laut einer YouGov Umfrage davon überzeugt, sich vollständig auf die Digitalisierung einstellen zu müssen, um noch in zehn Jahren bestehen zu können (befragt wurden 541 Unternehmensentscheider in Deutschland im November 2018 anlässlich des eco Kongresses)

Weitere Informationen zum Thema DSGVO sind hier erhältlich.

EuroCloud: Datenschutz aus der Wolke ist Trumpf