25.05.2018

EuroCloud: Diese 10 DSGVO-Neuerungen gelten ab sofort

Köln, 25.05.2018 – Ab heute gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedstaaten. Was das genau für Cloud Provider bedeutet, das hat EuroCloud in zehn Punkten zusammengefasst und auf https://www.eco.de/dsgvo/die-wichtigsten-10-neuerungen-beim-cloud-computing/ veröffentlicht. „Ein Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht besteht darin, dass die DSGVO umfassende Dokumentations-, Organisations- und Transparenzpflichten vorsieht“, sagt Dr. Jens Eckhardt, Vorstand Recht & Compliance EuroCloud Deutschland_eco e. V. Weitere Neuerungen betreffen die Auftragsverarbeitung, die Ausweitung der Haftung der Cloud Provider sowie die Bußgelder.

DSGVO Konzepte sind Pflicht

Neu ist beispielsweise die Pflicht, auch die Alt-Aufträge entsprechend der DSGVO auszugestalten. Viele Unternehmen haben daher alle alten und neuen Vereinbarungen zur sogenannten Auftragsverarbeitung überprüft. Nur mit entsprechender Prüfung anhand der neuen Regelungen und gegebenenfalls erforderlichen Änderungen in den Verträgen sind sie rechtlich auf der sicheren Seite. „Mit dem DSGVO-Schnellcheck von EuroCloud Deutschland und eco können Cloud Provider jetzt sofort überprüfen, ob sie ausreichend auf die Veränderungen eingestellt und damit vor Risiken geschützt sind“, sagt Eckhardt. „Wer es bislang versäumt hat, seine Verträge anzupassen, der trägt jetzt vor allem auch das Risiko, dass er als Auftragsverarbeiter für eine Datenschutzverletzung durch den Auftraggeber in Anspruch genommen wird. Denn auch die Haftung des Auftragsverarbeiters hat sich durch die DSGVO geändert.“

Verträge jetzt überprüfen

Eckhardt empfiehlt Cloud Providern, die noch nicht alle Verträge überprüft haben, proaktiv auf ihre Auftraggeber zuzugehen. „In den allermeisten Fällen ist es ausreichend, sich auf andere Vertragstexte zu einigen. Die Service-Prozesse selbst müssen aufgrund der DSGVO in den seltensten Fällen geändert werden“, sagt Eckhardt.

Auch falls Verträge keine entsprechenden Anpassungsklauseln enthalten, rät er Auftraggebern und Cloud-Providern zur kooperativen Zusammenarbeit, damit kein Auftraggeber das Risiko eingeht, einen Cloud-Service rechtswidrig zu nutzen.

Ein Foto von Dr. Jens Eckhardt ist hier zum Download erhältlich: https://www.eco.de/wp-content/uploads/2018/05/1607xx-foto-eckhardt-1-e1486051348530-2.jpeg
Download DSGVO Schnellcheck: http://go.eco.de/dsgvo-schnellcheck

Dr. Jens Eckhardt