14.12.2015

CSA: 12 Tipps, damit das Weihnachtsmailing ankommt

Rechtliche und technische Anforderungen für den Versand von Werbe-E-Mails

Im Idealfall erreicht die Werbe-E-Mail den passenden Kunden, der sich über die Zusendung freut und eine gewünschte Interaktion ausführt. Jedoch gilt es vorher, einige rechtliche und technische Hürden zu überwinden: Hierzu haben die Experten der Certified Senders Alliance (CSA) zwölf kompakte Anforderungen formuliert, die die Zustellung sichern und vor rechtlichen Konsequenzen schützen.

Seit zwölf Jahren gibt es dank der Certified Senders Alliance (CSA) den Qualitätsstandard für E-Mail-Marketing, ins Leben gerufen vom Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Die CSA hat sich als Standard auf dem nationalen sowie internationalen Markt etabliert und erfreut sich einer stetig wachsenden Zahl von Mitgliedern und Partnern. Basierend auf dieser umfangreichen Erfahrung haben die Experten zwölf praktische Tipps formuliert:

Rechtliche Tipps

  1. Einwilligung: Es gilt der Grundsatz: Für jede werbliche E-Mail wird ein vorheriges, ausdrückliches, transparentes und separates Opt-In benötigt.
  2. Kundenbeziehung: Es gibt nur eine Ausnahme von dem vorherigen Opt-In: Bei einer bestehenden Kundenbeziehung, im Rahmen eines Kaufs von Ware oder Dienstleistung, reicht die Opt-Out-Möglichket, aber Achtung: Es dürfen nur ähnliche Produkte beworben werden!
  3. Keine Verschleierung: Der werbliche Charakter der E-Mail darf nicht verschleiert werden. Dies betrifft insbesondere die Absender- und Betreffzeile. Der Empfänger muss schon vor dem Öffnen der E-Mail klar erkennen können, ob es sich um eine kommerzielle Nachricht handelt.
  4. Abmeldelink: In jeder Werbe-E-Mail muss ein Abmeldelink enthalten sein.
  5. Impressum: Das Impressum darf in keinem Newsletter fehlen: Entweder als vollständiger Text oder als Link, der über maximal zwei Klicks zur Impressumsseite führt.
  6. Internationale Rechtsgrundlagen: Bei internationalem Versand von Newslettern muss man die Rechtsordnung des Ziellandes kennen – gilt grundsätzlich Opt-In oder Opt-Out? Eine entsprechende Liste finden Sie hier.

Technische Tipps

  1. Reputation: Achten Sie auf eine gute Reputation Ihrer Versandserver. Ohne sie werden Ihre E-Mails gar nicht erst vom Internet Service Provider (ISP) angenommen.
  2. Basics: Dasselbe gilt für die Erfüllung der grundlegenden Standards. Der Hostname muss zum HELO des Servers passen, und auch ein passender rDNS muss gesetzt sein.
  3. Sender Policy Framework (SPF): Durch SPF machen Sie dem empfangenden ISP gegenüber bekannt, von welchen IP-Adressen er E-Mails in Ihrem Namen erwarten kann, und was er tun soll, wenn er E-Mails in Ihrem Namen von anderen IP-Adressen erhält.
  4. Domain Keys Identified Mail (DKIM): Mit DKIM „unterschreiben“ Sie jede Ihrer E-Mails digital und machen sie damit gegenüber E-Mails mit gefälschtem Absender, die Ihren guten Namen missbrauchen wollen, eindeutig identifizierbar.
  5. Domain-based Message Authentication Reporting Conformance (DMARC): Die neueste Waffe gegen Phishing lautet DMARC. Es ergänzt SPF und DKIM, indem Sie als Versender dem empfangenden ISP eindeutige Empfehlungen geben können, wie mit E-Mails in Ihrem Namen, die jedoch nicht von Ihnen kommen, umzugehen ist. Darüber hinaus können dank DMARC-Reports mögliche Phishing-Quellen aufgedeckt und weitere Missbrauchsfälle verhindert werden.
  6. Relevanz: Neben allen technischen Standards gilt immer noch: Seien Sie relevant und interessant. Nur wenn die Empfänger Ihre E-Mails öffnen und lesen, werden Sie auch in Zukunft eine gute Reputation haben und zugestellt werden.

Weitere Informationen zu den Services der CSA finden Sie unter https://de.certified-senders.eu