Die eco Beschwerdestelle bekämpft seit 1996 illegale Inhalte im Internet. Sie ist in das System der regulierten Selbstregulierung eingebettet und hat insbesondere die Aufgabe, den Jugendschutz im Internet zu verbessern.

 

Internetnutzer/innen können jugendgefährdende und verbotene Internetinhalte kostenlos und anonym an die eco Beschwerdestelle melden.

 

Die Juristen der eco Beschwerdestelle überprüfen dann, ob der gemeldete Inhalt gegen das deutsche Recht verstößt und ergreifen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen.

 

Unser Prüfungsmaßstab liegt dabei schwerpunktmäßig auf dem Jugendmedienschutz, einschließlich angrenzender Straftatbestände. Wir bearbeiten insbesondere Beschwerden zu folgenden rechtswidrigen Internetinhalten:

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere freizugängliche Erwachsenenpornografie, Gewalt-, Tier-, Kinder- und Jugendpornografie
  • Verbreitung antidemokratischer oder nazistischer Propaganda
  • Volksverhetzung
  • Anleitung und Aufforderung zu Straftaten
  • Extreme Gewaltdarstellung
  • Unterstützung oder Werbung krimineller oder terroristischer Vereinigungen
  • Jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

 

Darüber hinaus bearbeitet die eco Beschwerdestelle auch Hinweise zu unerlaubten Zusendungen von Werbemails und Newslettern.

Unsere Arbeitsweise

Nach einer umfassenden juristischen Prüfung der Inhalte wird je nach Schwere des Verstoßes und Serverstandorts entsprechend agiert:

Strafbare Internetinhalte im Inland werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Ergänzend bittet die eco Beschwerdestelle den Hostprovider, die betroffenen Daten den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung zur Verfügung zu stellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit der rechtswidrige Inhalt nicht weiter abrufbar ist. Wird ein absolut unzulässiger Internetinhalt in Deutschland gehostet, fordert die Beschwerdestelle den Hostprovider zum Entfernen des Inhaltes auf. Bei anderen jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten wird der Provider aufgefordert, die Legalisierung des Inhaltes zu veranlassen.

 

Im Ausland gehostete Inhalte werden zunächst an die entsprechende INHOPE-Partner-Beschwerdestelle weitergeleitet. Diese übernimmt dann die weitere Bearbeitung mit dem Ziel der Entfernung bzw. Legalisierung der Inhalte und arbeitet „vor Ort“ auch mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zusammen. Gibt es im Land des Serverstandorts kein INHOPE-Mitglied oder fällt der gemeldete Inhalt nicht in den Zuständigkeitsbereich der INHOPE-Partner-Beschwerdestelle, kontaktiert die eco Beschwerdestelle den Hostprovider direkt. Darüber hinaus werden auch im Ausland gehostete strafbare Internetinhalte grundsätzlich zur Anzeige gebracht, wenn der betreffende Inhalt international unter Strafe gestellt ist bzw. dem im deutschen Strafgesetzbuch vorgesehenen sogenannten Weltrechtsgrundsatz unterliegt.