Vor der morgigen Kabinettsbefassung des KI-Durchführungsgesetzes begrüßt eco -Verband der Internetwirtschafte.V. die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben, warnt jedoch vor praktischen Vollzugsproblemen und unklaren Zuständigkeiten.
Einheitliche und praxisnahe Umsetzung entscheidend
„Künstliche Intelligenz ist ein zentraler Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität Deutschlands. Entscheidend ist nun, dass die KI-Verordnung nicht nur formal korrekt, sondern auch einheitlich, praxisnah und innovationsfreundlich umgesetzt wird“, erklärt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V..
Positiv bewertet eco insbesondere die vorgesehene Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde sowie als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle. Die Bündelung von Expertise bei der BNetzA kann dazu beitragen, kleinere Behörden zu unterstützen und die Kohärenz der Aufsicht zu stärken. Gleichwohl bleibt offen, wie eine einheitliche Auslegung der KI-Verordnung in der Praxis tatsächlich sichergestellt werden soll. Zwar ist ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum vorgesehen, dieses verfügt jedoch über keine Weisungsbefugnisse.
„Ohne verbindliche Kooperationsmechanismen besteht die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen und Vollzugspraxen. Das würde die angestrebte europäische Kohärenz untergraben und neue Rechtsunsicherheiten schaffen“, so Süme.
Beteiligung und Innovationsförderung gezielt stärken
Ausdrücklich positiv hebt eco die im Gesetzentwurf verankerte Verpflichtung hervor, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie die Länder angemessen, transparent und regelmäßig einzubeziehen. Diese Beteiligung sollte jedoch formalisiert werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Nach Ansicht von eco bietet sich hierfür die Einrichtung eines Beirats an, der relevante Akteure strukturiert einbindet, frühzeitig auf Umsetzungsprobleme hinweist und praxisnahe Lösungen unterstützt.
Besondere Bedeutung misst eco den vorgesehenen innovationsfördernden Maßnahmen bei, insbesondere den KI-Reallaboren. Diese müssen aber auch über ausreichende Kapazitäten verfügen, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups einen realistischen Zugang zu ermöglichen. Zudem sollte frühzeitig geprüft werden, wie sich die Reallabore sinnvoll mit weiteren europäischen Initiativen verzahnen lassen – etwa mit den AI Factories oder Data Labs aus dem AI Continent Action Plan der EU. „Nur durch eine enge Abstimmung lassen sich Doppelstrukturen vermeiden und Synergien effektiv nutzen“, betont Süme.
Fokus auf Kohärenz, Rechtssicherheit und verhältnismäßigen Vollzug
eco fordert daher, die Umsetzung der KI-Verordnung konsequent auf europäische Kohärenz, Rechtssicherheit und Innovationsförderung auszurichten. Dazu gehören eine möglichst weitgehende Zentralisierung der Marktaufsicht, verbindliche Abstimmungsmechanismen zwischen den zuständigen Behörden, ausreichend personell ausgestattete Strukturen sowie ein verhältnismäßiger, europaweit einheitlicher Sanktionsrahmen, der Risiken adressiert, ohne insbesondere KMU von Investitionen in KI abzuhalten.


