26.04.2024

„Ein Verschlüsselungsverbot ist praktisch nicht umsetzbar und verstößt gegen die Grundrechte“

Die europäischen Polizeichefs sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus. Das sei falsch und nicht im Interesse der europäischen Bürger:innen, sagt Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit im eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

„Europol kritisiert in einer am 18. April veröffentlichten gemeinsamen Erklärung die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) und ruft die Industrie auf, dafür zu sorgen, dass illegale verschlüsselte Inhalte kontrolliert werden können. In der Praxis bedeutet jeder ermöglichte Zugriff Dritter auf verschlüsselte Daten jedoch eine Aufweichung der starken Verschlüsselung. Dies gefährdet den Schutz der persönlichen Daten jeder und jedes Einzelnen in Europa.

Ohne Verschlüsselung lässt sich die Privatsphäre nicht wirksam schützen. Die Funktion der Verschlüsselung zum Schutz privater Daten kommt der Funktion der verschlossenen Haustür zum Schutz privaten Eigentums gleich. Nicht umsonst gilt der Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht. Ein Aufweichen von Verschlüsselung würde den Schutz privater Daten unmöglich machen und verletzt deshalb die Menschenrechte.

Die von Sicherheitsbehörden immer wieder erhobene Forderung nach einer Schwächung von Verschlüsselung ist auch deshalb kontraproduktiv, weil nicht anzunehmen ist, dass sich Terroristen und Verbrecher an das Verbot einer starken Verschlüsselung halten. Wenn sie es geschickt anstellen, dann nutzen sie Methoden wie Steganografie, um die verschlüsselten Daten in anderen unverschlüsselten Nutzdaten zu verstecken.

Tatsächlich fordern viele Behörden (BfDI, BNetzA, BSI, etc.) eine starke Verschlüsselung gespeicherter Daten, um diese vor Hackern und Cyberattacken zu schützen – also nicht nur bei Dienste-Anbietern, sondern auch bei Unternehmen oder auf privaten Devices. Europol fordert also, dass eine Entschlüsselung allein zum Zweck des Datenzugriffs der Sicherheitsbehörden im Fall der Übertragung der Daten an Dritte vorgenommen werden soll, während ebendiese Verschlüsselung bei gespeicherten Daten aufrechterhalten werden soll – das ist widersinnig.

Ein Verschlüsselungsverbot ist praktisch nicht umsetzbar, verstößt gegen die Grundrechte und kann die Sicherheit nicht wirklich verbessern.“

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Oliver Dehning