12.07.2016

EU-U.S.-Privacy Shield: Endlich wieder Rechtssicherheit

Das heute verabschiedete EU-U.S.-Privacy Shield sorgt nun endlich wieder für Rechtssicherheit beim Transfer personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA. „Das Privacy Shield bietet Unternehmen eine verlässliche Grundlage“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. „Wichtig ist, dass die vorgesehenen Regeln und Mechanismen in der Praxis nun auch schnell umgesetzt werden. Unternehmen benötigen dafür noch konkretere Informationen über die Auflagen, die sie treffen.“

Unternehmen treffen künftig strengere Anforderungen an den Datenschutz. Wenn sie ihre Datenübermittlung im Sinne des Privacy Shield rechtlich absichern wollen, müssen sie sich verpflichten, Daten von EU-Bürgern künftig nur so lange zu speichern, so lange sie für den Zweck verwendet werden, zu dem sie ursprünglich gesammelt worden sind.  Eine längere Speicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Daten weitergegeben werden, müssen Unternehmen das gleiche Datenschutzniveau gewährleisten.

Außerdem hat die US-Regierung versichert, die massenhafte Speicherung der Daten von EU-Bürgern sowie deren Verwendung zu beschränken. Das massenhafte Sammeln soll nur dann in Frage kommen, wenn die gezielte Überwachung von einzelnen Personen nicht möglich ist. Und eine Auswertung der Daten ist nur dann rechtens, wenn es um die „nationale Sicherheit“ der USA geht, also immer dann, wenn zum Beispiel ein Terrorismus- oder Spionageverdacht im Raum steht.

Künftig haben EU-Bürger auch die Möglichkeit, sich bei einem unabhängigen Ombudsmann im US-Außenministerium zu beschweren. Dieser muss dann überprüfen, ob der EU-Bürger unrechtmäßig überwacht wurde und gibt hierzu eine Rückmeldung.

Einmal pro Jahr steht eine Revision des Privacy Shields an und wenn aktuelle Entwicklungen es erfordern, wird es angepasst.

Der Wegfall der Vorgängerregelung „Safe-Harbor“ hatte im Herbst vergangenen Jahres zu großer Unsicherheit bei Unternehmen geführt. Nach Ablauf einer Übergangsregelung Ende Januar 2016 hatten Datenschutzbeauftragte bereits gegen einige Unternehmen Bußgelder verhängt.

eco on the EU-U.S. Privacy Shield: An Important Step for Business