05.04.2023

eco Allianz digitale Infrastrukturen: „Neuer Energieeffizienz-Entwurf realistischer, aber Wärmenetzbetreiber müssen stärker in die Pflicht genommen werden“

Zum am Montag (03.04.2023) bekannt gewordenen neuen Gesetzentwurf für ein Energieeffizienzgesetz sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der unter dem Dach von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland:

„Während der erste Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes aus unserer Sicht in wesentlichen Aspekten an den technischen und wirtschaftlichen Realitäten der Datacenter-Branche vorbeiging, bietet der jetzt vorliegende überarbeitete Entwurf zumindest eine Diskussionsgrundlage, da auf einige unserer grundsätzlichen Kritikpunkte an der ersten Fassung eingegangen wurde.

Zwar ist die Anpassung der Verpflichtung zur Abwärme-Abgabe, von vormals 30-40 % auf jetzt zeitlich gestaffelt 10, 15 und ab 1. Juli 2028 dann 20 % Abwärme, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Leider ist die Verpflichtung weiterhin nicht umsetzbar, da saisonale Schwankungen zwischen Sommer- und Winterbedarf von Abwärme auch im neuen Gesetzentwurf unberücksichtigt bleiben.“

Voraussetzung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung der Abwärme sollte immer die vormalige Prüfung einer standortspezifischen Machbarkeit, Umsetzbarkeit und Zumutbarkeit sein. Gleichzeitig müssten auch die Wärmenetzbetreiber sowie Immobilieneigentümer als Abnehmer stärker einbezogen werden, damit die zur Verfügung gestellte Abwärme auch tatsächlich abgenommen und genutzt werde, so Waldhauser weiter.

Positiv im Vergleich zum letzten Entwurf bewertet die Branche die erweiterte Ausnahmeregelung für die Pflicht zur Nutzung der in Rechenzentren entstehenden Abwärme, welche nun auch eine Mitwirkungspflicht der kommunalen Wärmeversorger inkludiert. „Diese muss jetzt ordnungsgemäß ausgedehnt werden, denn die Beweispflicht eines mangelnden Interesses an einer Abwärmekooperation trotz vorhandener Voraussetzungen sollte nicht bei den Rechenzentrumsbetreibern liegen. Hier ist eine aktive Mitwirkungspflicht der Wärmeversorger erforderlich. Ebenfalls sollte die Anforderung an Rechenzentren, die ausreichende Kapazität des Wärmenetzes zu “vermuten“, wenn Wärmenetzbetreiber sich weigern Auskunft darüber zu geben, dringend angepasst werden.

„Kritisch sehen wir weiterhin die unverändert aufwändigen Dokumentationspflichten, die weder mit dem Energie- und Wasserverbrauch, noch mit der Effizienz dieser Ressourcen in Zusammenhang stehen,  sowie die nach wie vor indifferente Definition und Abgrenzung von Rechenzentren gegenüber Netzknoten und Cloud-Anbietern. Hier müsste der Gesetzgeber aus unserer Sicht noch nachbessern“, sagt Waldhauser.

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Bela Waldhauser