04.03.2014

Markenschutz in Zeiten neuer TLDs

Thomas Rickert, eco Director Names & Numbers, im Interview

Der Schutz der eigenen Marke vor dem Hintergrund der neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs) sollte fĂŒr Unternehmer ein vorrangiges Thema sein, um böse Überraschungen – etwa durch Cybersquatting – zu vermeiden. Wie genau das funktioniert und welche Rolle dabei das Trademark Clearinghouse (TMCH) spielt, erklĂ€rt Thomas Rickert, eco Director Names & Numbers, im Interview.

Herr Rickert, worin bestehen die Gefahren fĂŒr Markeninhaber bei den neuen gTLDs?

Die Gefahr besteht zum einen darin, dass Unberechtigte die eigene Marke als Domain registrieren und fĂŒr Dienste oder Inhalte nutzen, die nicht im Sinne des Markeninhabers sind oder gar dessenReputation schĂ€digen können. Die Rechtsverfolgung ist dann unter UmstĂ€nden schwierig bis unmöglich.

Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass die eigene Marke in rechtlich nicht zu beanstandender Weise genutzt wird, beispielsweise durch Inhaber einer gleich lautenden Marke in einem anderen Landoder in anderen Waren- und Dienstleistungsklassen. Hier kann der Markeninhaber in der Regel auch auf dem Rechtsweg nicht die Verwendung der Domain unterbinden oder selbst an die Domain herankommen.

ICANN hat das “Trademark Clearinghouse” ins Leben gerufen. Was ist seine Funktion?

In das TMCH können Markeninhaber ihre Marken eintragen lassen und kommen dann in den Genuss zweier Dienste. Dies ist zum einen der sogenannte „Sunrise Service“. Bei der EinfĂŒhrung jeder der neuen gTLDs ist zwingend eine mindestens 30 Tage dauernde Sunrise-Phase durchzufĂŒhren, wĂ€hrend derer Markeninhaber mit EintrĂ€gen im TMCH Domains quasi vor dem Rest der Welt registrieren können. Das TMCH bietet sich hier also an, um die Chancen auf die Wunschdomain zu erhöhen.

Dazu kommt der sogenannte „Trademark Claims Service“, wonach wĂ€hrend der besonders fĂŒr rechtsverletzende Registrierung genutzten Startphase (hier 90 Tage) dann, wenn jemand eine mit derMarke identische Domain zu registrieren versucht, eine Benachrichtigung erfolgt. Mit dieser Benachrichtigung wird eine Warnung ausgesprochen, dass bei DurchfĂŒhrung der Registrierung unterUmstĂ€nden die Rechte des Markeninhabers verletzt werden, was dem betreffenden Kunden die Chance geben soll, von der Registrierung Abstand zu nehmen, wenn tatsĂ€chlich eine Rechtsverletzung zu befĂŒrchten ist. Wird die Registrierung abgeschlossen, dann erhĂ€lt der Markeninhaber Nachricht davon und kann entscheiden, ob er gegen die Domainregistrierung vorgehen möchte.

Wie können Unternehmen dieses Instrument fĂŒr ihren Markenschutz im Internet nutzen?

Strategisch sollte das TMCH insbesondere dann eingesetzt werden, wenn es darum geht, Registrierungen unter neuen gTLDs vorzunehmen. Die Registrierung der eigenen Wunschdomain wÀhrend der Sunrise-Phase vermindert erheblich das Risiko, dass Dritte dem Markeninhaber zuvorkommen.

Welche Marken können hinterlegt werden?

Die wohl wichtigste Kategorie der im TMCH eintragungsfÀhigen Zeichen sind eingetragene Marken mit einem Wortbestandteil. Lediglich angemeldete Marken oder Marken, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, sind nicht zulÀssig.

Wie lÀuft die Anmeldung praktisch ab?

Die Anmeldung kann jeder Markeninhaber selbst unter www.trademark-clearinghouse.com vornehmen. Dies ist allerdings weniger komfortabel als ĂŒber einen TMCH-Agenten oder -Berater zu gehen.Wenngleich diese Variante ein wenig teurer ist, ist so dafĂŒr gesorgt, dass die Unterlagen korrekt und vollstĂ€ndig sind. Der Markeninhaber muss sich also nicht selbst einarbeiten und erhĂ€lt ĂŒber den Agenten oftmals zusĂ€tzlich hilfreiche UnterstĂŒtzungen wie Internetportale mit relevanten Informationen und flankierenden Diensten.

Welche Kosten entstehen bei der Markenhinterlegung?

Los geht es ab etwa 150 EUR pro Marke und Jahr.

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