26.04.2018

Vorratsdatenspeicherung und Kritik an EU-Leistungsschutzrecht

Es folgt ein Rückblick der Highlights aus der Medienberichterstattung der letzten Wochen:

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 20. April entschieden, die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Der Internetprovider SpaceNet hatte, unterstützt von eco, bereits im April 2016 Klage erhoben. Über das Urteil und die grundsätzlichen Bedenken des eco hinsichtlich einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung berichteten Sueddeutsche.de und Heise Online.

In einem Offenen Brief an den Europaabgeordneten Axel Voss warnten eco und mehr als 50 weitere Institutionen am 24. April vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Verlage und Nachrichtenagenturen. Ein solches Recht werde weder Qualitätsjournalismus fördern noch einer freiheitlichen Presse helfen. Über die vollständige Einschätzung und die Pläne der EU berichteten Golem und Netzpolitik.org ausführlich.

Vorratsdatenspeicherung und Kritik EU-Leistungsschutzrecht