27.06.2018

EU: Maßnahmen-Bericht zur Kostenreduzierung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie (2014/61/EU) in den Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Hierzulande wurden diese europäischen Vorgaben durch das DigiNetz-Gesetz in nationales Recht transformiert.

Die EU-Kommission erkennt innerhalb ihres Berichts positive Effekte seit Anwendung der Vorschriften, aber auch Verbesserungsbedarf. Sie stützt ihren Bericht auf eine externe Studie, einen GEREK-Bericht, den DESI-Index und Bericht 2018 und andere Datenquellen (S. 2, 1.). Aus Sicht der Kommission bestätigten die „Nachweise aus den Mitgliedstaaten, in denen zuvor ähnliche wie die in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen angewendet wurden und von Unternehmen, die sektorübergreifend zusammengearbeitet haben, dass der Nutzen erheblich sein könnte, unter anderem durch die Ausweitung von Breitbandnetzen mit hoher Kapazität auf unterversorgte Gebiete, wenn andere Mitgliedstaaten nachziehen“, (S. 7, 5.).

Die externe Studie zeige, dass laut Erfahrungen von Telekommunikations-Anbietern „sich der Zugang zu physischen (darunter auch gebäudeinternen) Infrastrukturen und den im Zusammenhang mit ihnen stehenden Informationen seit Anwendung der Richtlinie verbessert habe“, (S. 7, 5.).

Großes Potential für Verbesserungen sei von den Unternehmen hinsichtlich der „Unterstützung der Koordinierung von Bauarbeiten, der Vereinfachung des Prozesses der Beantragung von Genehmigungen für Bauarbeiten oder der Erleichterung des Zugangs zu Gebäuden zwecks Installation von gebäudeinternen Infrastrukturen“ identifiziert worden, (S. 7, 5.).

Folgende Maßnahmen empfiehlt die EU-Kommission in ihrem Bericht:

  • Gewährleistung von Transparenz als Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung physischer Infrastrukturen und den gemeinsamen Ausbau durch genügend ausgestattete zentrale Informationsstellen
  • Verbesserung der Rechtssicherheit hinsichtlich der Bedingungen, unter anderem zu Preisen und zur Umlegung der Kosten, bspw. durch entsprechende Leitlinien – In Deutschland fand zu den Entgeltmaßstäben bzgl. Mitnutzung u. koordinierter Mitverlegung eine Konsultation im Frühjahr 2018 statt – die Bewertung der zahlreichen Stellungnahmen dauert an
  • Gewährleistung einer höheren Gesamteffizienz der Verfahren zur Genehmigungserteilung durch zentrale Informationsstellen, Fristeinhaltung u. elektronische Antragsmöglichkeit
  • Ausarbeitung von Standards für den Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen sowie klare Vorschriften für diesen Zugang mittels Standards, usw.
  • Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden, nationalen Bauämtern, u. europäisch sektorspezifische Regulierungsbehörden
  • Gewährleistung einer effizienten Datenerfassung zu wesentlichen Leistungsindikatoren durch Monitoring Anzahl physische Zugänge und Anteil der gemeinsam realisierten Hochgeschwindigkeitsnetze
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