21.11.2018

Bundesrat beschließt über Änderung des TKG

Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung am Freitag, den 23. November auch über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Dabei wird der Gesetzentwurf des Bundestags von Oktober angenommen. Der Entwurf dient der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Neufassung des §35 Abs. 5 Satz 2 und 3 (Verfahren der Entgeldgenehmigung). Außerdem bevollmächtigt der Entwurf die Bundesnetzagentur, bei der Umsetzung der sog. Geoblocking-Verordnung Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Verordnung zu erlassen und die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Ziel der Verordnung ist es, grenzüberschreitenden Handel in Europa unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten und ungerechtfertigte, herkunftsbezogene Diskriminierungen beispielweise beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen oder in der Preisgestaltung zu verhindern. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und danach im Amtsblatt veröffentlicht.

Bundesrat beschließt über Änderung des TKG