11.04.2019

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2019

Es folgt ein Überblick relevanter Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für April 2019.

 

1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern

a) Az. BK3-19-004, An­trag der Te­le­kom Deutsch­land GmbH auf Ge­neh­mi­gung des Ent­gelts für die Ser­vice­leis­tung „Mein Tech­ni­ker Ter­min“ beim L2-BSA ab Juni 2019 – Termin: 14.05.2019, 10:00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

b) Az. BK3-19-003, An­trag der ar­gon net­works UG auf An­ord­nung der Zu­sam­men­schal­tung zwi­schen ar­gon net­works UG und Te­le­kom Deutsch­land GmbH über die be­ste­hen­de Zu­füh­rung nach § 25 Abs. 1, 5 und 6 TKG – Neuer Termin: 15.05.2019, 10:00 Uhr (Ursprünglicher Termin 08.04.2019). Näheres unter folgendem Link.

c) Ver­fah­ren zur Über­prü­fung des Stan­dar­d­an­ge­bots Who­le­sa­le Ether­net VPN 2.0/VPN/P2MP/P2MP HBS – Es handelt sich um mehrere Verfahren, die gemeinsam verhandelt werden. Die Az.: BK2-19-008, BK2-19-009, BK2-19-010, BK2-19-011. Über die hinterlegten Links gelangen Sie zu den einzelnen Verfahren. Termin: 22.05.2019, 10:00 Uhr.

d) An­träge auf Er­lass ei­ner Ent­schei­dung im Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren ge­mäß § 77n Abs. 1 TKG i. V. m. § 132 und § 134a TKG – Es handelt sich um mehrere Verfahren, die gemeinsam verhandelt werden. Die Az.: BK11-19-001; BK11-19-003, BK11-19-002. Über die hinterlegten Links gelangen Sie zu den einzelnen Verfahren. Termin: 08.05.2019, 10:00 Uhr.

Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der Bundesnetzagentur, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.

 

2. Nationale Konsultationen

Unter a) und b) Entgelte bzgl. der TAL – Hier gelangen sie zur Pressemitteilung.

a) Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2019, Az. BK3-19-001.

Ab dem 10.04 bis zum 24.04.2019 können Stellungnahmen unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-19/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form abgegeben werden – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de.

Mehr dazu finden Sie hier.

b) Az. BK3-19-002, Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen sowie für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser, jeweils ab 01.07.2019.

Ab dem 10.04 bis zum 24.04.2019 können Stellungnahmen unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-19/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form abgegeben werden – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de.

Mehr Informationen unter folgendem Link.

c) Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs bezüglich der beabsichtigten Entgeltgenehmigung auf Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet over SDH, Az. BK2-19-001.

Ab dem 10.04 bis zum 08.05.2019 können Stellungnahmen unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form abgegeben werden – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK2.-POstfach@BNetzA.de

Weiteres finden Sie hier.

d) Az. BK2-19-002, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellungsentgelte, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen CFV-SDH ab 01.07.2019.

Ab dem 10.04 bis zum 08.05.2019 können Stellungnahmen unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK2.-POstfach@BNetzA.de.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

3. Regulierungsverfügung

Gegenwärtig keine neuen Informationen.

 

4. Entgeltregulierung

Keine aktuellen Veröffentlichungen.

 

5. Zugangsregulierung

Siehe 1. c).

 

6. Notifizierungen und Antworten

Keine relevanten Notifizierungen derzeit.

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2018