06.05.2020

25 Jahre eco – 25 netzpolitische Debatten im Rückblick: #2 Recht auf Vergessenwerden

Gibt es ein Recht auf Vergessenwerden? Eine kontrovers diskutierte Netzdebatte, die 2014 mit einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine neue Wende nahm. Das Luxemburger Gericht entschied kurzum, dass Suchmaschinen in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden können, Links zu persönlichen Daten zu löschen. So seien nicht nur Betreiber von Internetseiten für die jeweiligen Inhalte verantwortlich, sondern auch von Suchmaschinen: Sie erheben die Daten, speichern und verarbeiten diese – und tragen damit auch Verantwortung für die Suchergebnisse.

Ausgangspunkt im Rechtsstreit bildet die Klage eines Spaniers gegen Google Inc., Google Spanien und die Zeitung La Vanguardia 2010: Die Suchmaschine hatte in seinen Ergebnissen auch einen digitalisierten Artikel der katalanischen Zeitung aus dem Jahr 1998 ausgespielt. Dieser nannte den Namen des Klägers in Zusammenhang mit einer Immobilienpfändung, obwohl dessen Schulden bereits vollständig beglichen waren. Die spanische Datenschutzagentur AEPD sah darin ebenfalls eine Rufschädigung. Google klagte daraufhin vor dem Audiencia Nacional in Madrid, das die Sache jedoch aussetzte und zur Vorabentscheidung an den EuGH übergab. Mit einem weiteren Urteil im Jahr 2019 konkretisierte der EUGH das Recht auf Vergessenwerden insoweit, dass dieses auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden muss, eine weltweite Durchsetzung des Löschanspruchs aber nicht besteht.

Auch eco hat sich immer wieder aktiv in die netzpolitische Debatte zum Recht auf Vergessenwerden eingebracht. So forderte der Verband der Internetwirtschaft zunächst eine grundsätzliche Debatte darüber, nach welchen Kriterien und unter wessen Verantwortung eine Abwägung zwischen dem Recht auf persönlichen Datenschutz sowie dem Recht auf Zugang zu Informationen und Informationsfreiheit erfolge. So ist eco auch heute noch der Auffassung, dass es zwar eine Prüfinstanz geben muss, diese Entscheidung aber nicht bei den Suchmaschinenbetreibern selbst liegen sollte. Das ist und sollte auch in Zukunft die Aufgabe von Gerichten sein.

BGH-Urteil: Digitaler Nachlass ist vererbbar