11.06.2020

25 netzpolitische Debatten im Rückblick – #4: „Der Fall Max Schrems“

2020 feiert eco sein 25-jähriges Jubiläum. Seit der Gründung des Verbands hat eco einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung des Internets in Deutschland geleistet, den Aufbau digitaler Infrastrukturen gefördert und dabei auch die Ausgestaltung gesetzlicher sowie regulativer Rahmenbedingungen vorangetrieben. Wir werfen einen Blick zurück auf die 25 wichtigsten netzpolitischen Debatten in den vergangenen 25 Jahren.

Der ehemalige österreichische Jura-Student, heute bekannter Datenschutzaktivist, Maximilian Schrems aus Österreich, versucht seit Jahren, dem Internetkonzern Facebook in Sachen Datenschutzfragen einen Denkzettel zu verpassen.

2013 hatte Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde eine erste Beschwerde gegen Facebook eingereicht. Nachdem kurz zuvor Whistleblower Edward Snowden erste Informationen zur Überwachungspraxis der US-Nachrichtendienste an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Schrems argumentierte in seiner Beschwerde, dass angesichts der massiven globalen Überwachung die Übermittlung seiner europäischen Daten in die USA seine unionsrechtlichen Grundrechte verletze.

Die Datenschutzbehörde wies die Beschwerde jedoch zurück. Schrems klagte, sein Fall landete vor dem irischen High Court, dann vor dem EuGH und der brachte 2015 schließlich das umstrittene „Safe Harbor“-Abkommen zu Fall, das die Datenübermittlung zwischen Unternehmen in der EU und in den USA ermöglichen sollte. „Safe Harbor“ wurde kurz darauf durch den sogenannten EU-US Privacy Shield ersetzt, der Rahmenbedingungen für den Umgang mit Daten von EU-Bürgern in den USA festlegt. Doch damit war der Streit noch lange nicht beendet.

„Schrems II“: Nachdem der Österreicher seine Beschwerde angepasst hatte, landete der Fall auf juristischen Umwegen im Sommer 2019 erneut vor dem EuGH. Diesmal soll der EuGH klären, ob die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die USA auf Basis der Standardvertragsklauseln und des Privacy Shield rechtmäßig ist.

Das neue Urteil des EU-Gerichts wird am 16. Juli 2020 erwartet. Im Dezember hatte der EU-Generalanwalt in einer rechtlich nicht bindenden Einschätzung bereits erhebliche Zweifel am Abkommen geäußert.

 

BGH-Urteil: Digitaler Nachlass ist vererbbar