07.11.2019

Mein Thema: Alexandra Koch-Skiba über das NetzDG

Warum ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein eco Topthema?

Das 2017 in Kraft getretene NetzDG betrifft den Umgang mit Hinweisen auf rechtswidrige Internetinhalte – ein Thema, das für eco seit je her einen hohen Stellenwert hat. Beim NetzDG geht es konkret um den Umgang sozialer Netzwerke mit Hinweisen auf bestimmte strafrechtlich relevante Internetinhalte. Damit hat das NetzDG zwangsläufig auch Berührungspunkte zum allgemeinen Haftungsgefüge der Diensteanbieter, einem weiteren eco Topthema. Aktuell wird der Ruf nach einer Weiterentwicklung des NetzDG lauter.

 

Wie bringt sich eco in die anhaltende Diskussion rund um das NetzDG ein?

Ausgangspunkt für das NetzDG war der Anstieg von sogenannten Hate Speech Fällen im Jahr 2015. Dieser Thematik hat sich das Bundesjustizministerium angenommen und die Task Force Hate Speech gegründet, an der eco unter anderem aufgrund der langjährigen Erfahrung der eco Beschwerdestelle im Umgang mit rechtswidrigen Internetinhalten teilgenommen hat. Aktuell ist eco Teil des sogenannten Zukunftsdialogs soziale Netzwerke, quasi dem Nachfolger der Task Force. Zudem suchen wir das Gespräch mit Abgeordneten und Ministerien und bringen uns bei Veranstaltungen rund um das NetzDG ein. Die eco Beschwerdestelle unterstützt daneben durch ihre Aktivitäten die NRW Initiative Verfolgen statt nur Löschen.

 

Wie lauten die eco Forderungen & Ziele?

Das NetzDG wurde quasi im Schnelldurchgang verfasst und verabschiedet. Dies hat an manchen Stellen die erforderliche sachliche Diskussion verkürzt. Bei der Weiterentwicklung des NetzDG sollte sich dies aus Sicht des eco nicht wiederholen. Inhaltlich wird unter anderem die Frage zu beantworten sein, ob es einer Meldepflicht der sozialen Netzwerke bei strafbaren Äußerungen bedarf, und wie eine solche Pflicht gegebenenfalls praktikabel und ohne Kollateralschäden zu verursachen ausgestaltet sein kann. Ganz grundsätzlich werden wir einfordern, dass auch der Staat seinen Verpflichtungen bei der Bekämpfung strafbarer Internetinhalte nachkommt. Sprich: Polizei und Justiz müssen ausreichend ausgestattet sein, um Strafverfahren zügig führen zu können.

Alexandra Koch-Skiba