17.05.2018

Bayerns neues Polizeigesetz verfassungsrechtlich bedenklich

Gegen Bayerns neues Polizeigesetz gab es nicht nur im Freistaat breiten Protest, dennoch hat der bayerische Landtag das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz am Mittwoch, den 16. Mai, mit CSU-Mehrheit quasi im Alleingang beschlossen. Die Kritik daran reißt jedoch nicht ab.

Durch die Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) werden die Befugnisse der Polizei stark ausgeweitet. Sie kann in Zukunft früher präventiv tätig werden, nämlich bereits bei einer „drohenden Gefahr“: bevor eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr besteht, dass dies passieren könnte. Stimmt ein Richter zu, kann die bayrische Polizei Telefone von Verdächtigen abhören oder Computer durchsuchen. Dadurch wird laut Kritikern eine Totalüberwachung jedes Einzelnen möglich.

Damit ist das Bayrische Polizeigesetz zum schärfsten Polizeigesetz Deutschlands mutiert und wird, während es gegen sämtliche Bürgerechte verstößt, gleichzeitig zur direkten Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet.

Ein Tiefpunkt deutscher Innenpolitik, bei dem das letzte Wort hoffentlich noch nicht gesprochen ist.

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