15.02.2021

Bestandsdatenauskunft: eco begrüßt Bundesratsentscheidung

Nach scharfer Kritik an der Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft hat der Bundesrat nun die geplante Reform abgelehnt. eco begrüßt diese Entscheidung insbesondere nach eindringlicher Warnung vor einem übereilten Beschluss. Zudem hatte der Verband der Internetwirtschaft mehrfach vor weitreichenden Einschnitten in die Privatsphäre durch eine unkontrollierte Daten- und Passwortherausgabe gewarnt. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschussanrufen und versuchen, mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Mit den Neuerungen zur Bestandsdatenauskunft hatten Union und SPD den Weg für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ebnen wollen. Jedoch wurde das sogenannte Reparaturgesetz seinem Namen nicht gerecht, sondern schuf aus Sicht von eco noch weiteren Nachbesserungsbedarf. Maßgebliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung im Juli 2020 getroffen hatte, blieben darin unberücksichtigt. Die Karlsruher Richter hatten das Telekommunikationsgesetz und mehrere Fachgesetze des Bundes zur Bestandsdatenauskunft zum Teil für verfassungswidrig erklärt, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis verletzen.

Weiter hatte der Verband der Internetwirtschaft an dem Gesetzesentwurf bemängelt, dass Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten dazu verpflichtet werden sollten, unternehmensinterne Daten zur Verfügung zu stellen, um Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden Informationen zu Passwörtern und anderen Zugangsdaten zu liefern. Die Herausgabe von Passwörtern ermögliche den Zugriff auf Online-Konten und damit auf die digitale Identität von Nutzerinnen und Nutzern, so der Verband. Darunter fallen Kommunikationsinhalte wie E-Mails, in der Cloud hinterlegte Fotos, Dokumente sowie Chat- und Messengernachrichten.

In einem Eckpunkte-Papier verweist der Verband der Internetwirtschaft auf dieses und weitere zentrale Problemfelder. Zuvor hatte eco eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.

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