14.01.2020

BGH-Urteil: Algorithmus darf Internet-Bewertungen aussortieren

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Online-Portale die Rezensionen ihrer Nutzer mit einer automatisierten Software sortieren dürfen. Dabei stützt sich das Karlsruher Gericht auf die Berufs- und Meinungsfreiheit. Geklagt hatte die ehemalige Bodybuilding-Weltmeisterin Renate Holland. Die 67-Jährige forderte von dem US-Konzern Schadenersatz, da die Yelp-Software die guten Bewertungen ihrer beiden Fitnessstudios teilweise aussortiert und so ihr Geschäft geschädigt habe.

Der BGH entschied nun, dass Bewertungsportale selbst bestimmen könnten, nach welchen Kriterien einzelne Bewertungen aussortiert würden. Zudem müssten diese nicht offengelegt werden. Weiter argumentierten die Karlsruher Richter, dass sich Unternehmen negative Bewertungen gefallen lassen müssten.

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