19.05.2020

BND-Gesetz: eco begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist in ihrer jetzigen Form grundgesetzwidrig – das hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatten mehrere Investigativ-Journalisten und die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Daneben koordinierten weitere journalistische Organisationen die Klage, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Deutsche Journalisten-Verband. Die Neuregelung des 2017 in Kraft getretenen sogenannten BND-Gesetzes, das dem Bundesnachrichtendienst ermöglicht, die elektronische Kommunikation wie Chats, E-Mails und Telefonate von Ausländern im Ausland anlasslos zu überwachen, war von Anfang an höchst umstritten. Es bestanden erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität.

Nun urteilten die Verfassungsrichter, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form in allen wesentlichen Artikeln gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoße. Dies betrifft die Erhebung und Verarbeitung der Daten sowie deren Weiterleitung im Rahmen von Kooperationen mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Grundsatzfrage nach einer territorial-räumlichen Geltungskraft und extraterritorialen Schutzwirkung des Fernmeldegeheimnisses entschieden. Der Grundrechtsschutz in seiner abwehrrechtlichen Dimension gilt auch dann, wenn eine im Ausland stattfindende Kommunikation durch staatliche Erfassung und Auswertung im Inland erfolgt.

An der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Januar dieses Jahres hatte Klaus Landefeld, stellvertretender Vorstandsvorsitzende des eco Verbands als Sachverständiger teilgenommen. Die nun veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt der Verband der Internetwirtschaft, da mit dem Grundsatzurteil den Überwachungsbefugnissen von Nachrichtendiensten klare Grenzen gesetzt wurden. Weiter sieht das Karlsruher Gerichten eine zentrale Forderung von eco für notwendig an: Die umfassende, unabhängige Kontrolle aller Maßnahmen vorab.

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