18.02.2021

BND-Gesetz: eco Vorstand als Sachverständiger im Bundestag

ecos stellvertretender Vorstandsvorsitzender Klaus Landefeld wird sich bei einer Bundestags-Anhörung als Sachverständiger zu den geplanten Änderungen des sogenannten BND-Gesetzes und anderen überwachungsbezogenen Themen äußern. Die öffentliche Sitzung des Innenausschusses wird am Montag, 22. Februar, ab zehn Uhr live auf bundestag.de übertragen. eco hat mehrfach vor einer massiven Ausweitung der Spionagemethoden des Bundesnachrichtendienstes gewarnt, zuletzt nachdem das Bundeskanzleramt im Dezember 2020 einen neuen Entwurf vorgelegt hatte. Kritikpunkte waren hier unter anderem das gesetzliche (künstliche) Wegdefinieren des Personenbezugs von Daten.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen. Im Mai vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst als grundgesetzwidrig erklärt. In ihrem Urteil hatten die Karlsruher Richter verdeutlicht, dass das BND-Gesetz in allen wesentlichen Normen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch deren Weiterleitung im Rahmen von Kooperationen mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten.

„Ein bequemer Weg, dieses Problem zu lösen“