17.12.2020

BND-Gesetz: Massive Ausweitung der Spionagemethoden

Das BND-Gesetz ermöglicht es dem Bundesnachrichtendienst, das Kommunikationsverhalten sowie die GPS- und Bewegungsdaten von beliebigen Personen im In- und Ausland ohne Weiteres zu überwachen. Neben der allgemeinen Informationsbeschaffung im Internet zählen hierzu auch Daten, die beim Online-Banking, bei Hotelbuchungen sowie über Mobilfunkgeräte und Navigationssysteme übermittelt werden. Überdies bedeuten die Regelungen für die betroffenen Unternehmen teils erhebliche Einschnitte in ihre Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit.

Ein solches Vorgehen stellt die Bundesrepublik Deutschland zudem in den Konflikt mit anderen Staaten und den Grundrechten der Bürger. Hierzu zählen unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Besonders prekär: Die Regelung erinnert stark an die anderer Länder, welche von deutschen Sicherheitspolitikern im Laufe des vergangenen Jahres als nicht mit deutschen Sicherheitsinteressen vereinbar kritisiert wurden.

Bundesverfassungsgericht erklärte BND-Gesetz im Mai 2020 als grundgesetzwidrig

Zum Hintergrund: Im Mai dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst als grundgesetzwidrig erklärt. Geklagt hatten mehrere Investigativ-Journalisten und die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Daneben koordinierten weitere journalistische Organisationen die Klage, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Deutsche Journalisten-Verband.

In ihrem Urteil hatten die Karlsruher Richter verdeutlicht, dass das BND-Gesetz in allen wesentlichen Artikeln gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch deren Weiterleitung im Rahmen von Kooperationen mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Klaus Landefeld hatte für den eco Verband als Sachverständiger an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2020 teilgenommen.

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