Das von der Großen Koalition 2016 verabschiedete sogenannte BND-Gesetz könnte im kommenden Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Eine von Reporter ohne Grenzen (ROG), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und weiterer Organisationen eingereichte Verfassungsbeschwerde soll am 14. und 15. Januar 2020 in Karlsruhe mündlich verhandelt werden.
eco begrüßt diese Entscheidung und die frühzeitige Anberaumung eines Termins für die mündliche Verhandlung. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der derzeitigen Praxis der Datenausleitung durch den Bundesnachrichtendienst befassen.
Auch DE-CIX hat großes Interesse an einer richterlichen Klärung dieser Vorgehensweise auf Basis des in diesem Verfahren angegriffenen Gesetzes. DE-CIX als Betreiber des weltgrößten Internetknotens in Frankfurt und Empfänger von Anordnungen des BND zur Ausleitung von Daten hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht erhoben, um eine gerichtliche Klärung über die Rechtmäßigkeit herbeizuführen.
Die Neuregelung der BND-Reform war von Anfang an höchst umstritten: Kritiker hatten darin eine Legalisierung bisher unerlaubter Geheimdienstaktivitäten gesehen. Auch aus Sicht von eco und DE-CIX bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität, da es weit mehr als die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung regelt. Das BND-Gesetz stellt eine massive grundsätzliche Veränderung der staatlichen Überwachung dar, die auch und insbesondere das Inland betrifft.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Gelegenheit, mit einem Grundsatzurteil den ausufernden Überwachungsbefugnissen von Nachrichtendiensten klare Grenzen zu setzen und der Bundesregierung Vorgaben für eine verfassungskonforme Ausgestaltung zu machen. Insofern sehen eco und DE-CIX der Verhandlung Mitte Januar und dessen Ausgang mit Spannung entgegen.
