08.12.2021

Brüsselblick

Mit dem „Brüsselblick“ berichtet eco über aktuelle Entwicklungen und Sitzungen innerhalb der EU und gibt damit einen informativen Einblick in die Europa-Politik sowie in unser Engagement vor Ort.

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­Das Wichtigste im Überblick

DIGITAL SERVICES ACT – EP-AUSSCHUSSABSTIMMUNG 13./14. DEZEMBER: Ursprünglich war der 8. November für die Abstimmung über den DSA Bericht im Industrieausschuss des EU-Parlaments (IMCO) vorgesehen. Der Termin konnte allerdings nicht gehalten werden. Danach war vom 9. Dezember die Rede; und im Entwurf zur Tagesordnung für den IMCO findet sich die Abstimmung auch mit dem Vermerk „Bestätigung offen“. Dazu wird es wohl aber auch nicht kommen.

Wie eine dedizierte Webseite des EU-Parlaments nunmehr klarstellt, soll am 13. oder 14. Dezember eine außerordentliche Ausschusssitzung in Straßburg angesetzt werden. Ebendann und ebendort werde über den Bericht abgestimmt, damit er im Januar – wiederum in Straßburg – dann im Plenum bestätigt werden kann.

Ein weiterer Entwurf der Änderungen zum 29. November wurde zwischenzeitig von diversen Medien verbreitet (PDF), dürfte allerdings schon wieder teilweise überholt sein. Vergangene Woche fanden mehrere technische Treffen statt. Die neue Mehrheit scheint fest in der rechten Mitte zu stehen, einschließlich der EKR nach der Aufnahme von Bestimmungen, die Plattformen dazu zwingen würden, entfernte Inhalte wieder einzustellen. Auch die Anträge anderer Ausschüsse wurden weitgehend übergangen. Mehr Klarheit über den Stand des Vorschlags wird beim nächsten (und vermutlich letzten) Treffen am Montag erwartet. (vgl. Euractiv, EN)

Dort stehen die Artikel 1a zum Anwendungsbereich, 2 zur Definition von Online Plattformen, 7-9 zu General Monitoring und den Anordnungen, 13a zu den Dark Pattern, 19a betreffend Zugänglichkeitsanforderungen, 22b zu Nachhaltigkeit und 26 betreffend Risikobeurteilung zur Diskussion, berichtet Politico Pro (Paywall, EN) aus den Hintergrundinformationen (PDF). Contexte (Paywall, FR) veröffentlichte unterdessen die entsprechenden Kompromissvorschläge (PDF).

DIGITAL MARKETS ACT – NEUE DISKUSSIONEN VOR PLENARABSTIMMUNG: Wie Euractiv (EN) am Freitag berichtet, will sich der Wirtschaftsausschuss (ECON) nicht mit dem erreichten Ergebnis zufrieden geben. Berichterstatterin Yon-Courtian habe bereits die Zustimmung der Gruppenkoordinatoren erhalten Änderungsanträge einzubringen. Auch der Rechtsausschuss (JURI) soll an Änderungen arbeiten. Ob es auch dort die notwendige Unterstützung gibt sei jedoch unklar.

Wie Politico Pro (Paywall, EN) berichtet betreffen die sechs Änderungsanträge aus dem Bericht des Wirtschaftsausschusses u. a. Killer-Akquisitionen (21), Standardeinstellungen (108), Verpflichtungen bei Zusammenschlüssen (143), Anforderungen betreffend den Compliance-Beauftragten (174), die Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbsbehörden (194) und die Verpflichtung der Kommission, in ihrem jährlichen Wettbewerbsbericht über die Umsetzung des DMA zu berichten.

DATA GOVERNANCE ACT – TRILOGVERHANDLUNGEN BEENDET: Vor etwas mehr als einem Jahr veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über die europäische Datenverwaltung (PDF). Am Dienstag erzielten Vertreter des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments eine Einigung bei den Verhandlungen. Zum offiziellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fehlt es noch der jeweiligen formellen Bestätigung. Beide Seiten äußerten sich zufrieden über die erzielten Ergebnisse (siehe die Pressemitteilungen des Parlaments und des Rates).

Der endgültige Text liegt derzeit noch nicht vor. Der letzte bekannte Entwurf ist vom 22. November (PDF). Der Rat will den Text am 15. Dezember formell verabschieden.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ I – PARLAMENT WEIST BERICHT ZU: Es ist geschafft, der KI-Bericht wurde verteilt und nunmehr können endlich die inhaltlichen Arbeiten beginnen. Etwas unglücklich mit dem Ergebnis zeigte sich A. Voss (EVP), der lieber den eigenen Rechtsausschuss als federführend zuständig gesehen hätte (vgl. Twitter). Am Ende ist es jedoch, einmal mehr, der Binnenmarktausschuss (IMCO) mit B. Benifei (S&D), der sich diese Aufgabe mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) mit D. Tudorcache (Renew) teilt. Dem JURI-Ausschuss bleiben nur einzelne Artikel zu Transparenz, menschliche Kontrolle und Verhaltenskodizes.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ II – SLOWENIEN ÜBERGIBT AN FRANKREICH:, Im Rat Telekommunikation zogen die Minister/innen vergangene Woche Bilanz und würdigten den Fortschrittsbericht vom 22. November (PDF) sowie den aktuellen Kompromisstext vom 29. November (PDF), welche sich auf die Artikel 1 bis 7 und die Anhänge fokussiert (Video).

Die slowenische EU-Ratspräsidentschaft hat vorgeschlagen, das Verbot von KI-gestützten sozialen Bewertungssystemen auf private Unternehmen auszuweiten. Der Text schlägt außerdem vor, die nationale Sicherheit und KI-Systeme, die ausschließlich für Forschung und Entwicklung genutzt werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes über künstliche Intelligenz auszunehmen.

Die Pflichten für Nutzer von Hochrisiko-KI (Artikel 29) werden nur marginal geändert, um den vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen Rechnung zu tragen. Über das Bemühen um rechtliche Klarheit hinaus verfeinert Ljubljana die Definition von KI-Systemen, indem es drei Bedingungen festlegt: Bereitstellung von Informationen oder Daten, die menschliches oder automatisiertes Eingreifen erfordern; Lernen, Argumentation oder Modellierung im Hinblick auf ein bestimmtes Ziel; sowie die Erzielung eines Ergebnisses, das die Umgebung, mit der es interagiert, beeinflusst.

Der Text schlägt auch neue KI-Anwendungen vor, die als „hohes Risiko“ eingestuft werden sollten. Dabei handelt es sich um KI-Systeme, die für die Festsetzung von Versicherungsprämien, Risikoeinschätzungen und Schadensbeurteilungen verwendet werden sollen; KI-Systeme, die zur Steuerung oder als Sicherheitskomponenten digitaler Infrastrukturen eingesetzt werden sollen; und KI-Systeme, die zur Kontrolle von Emissionen und Umweltverschmutzung eingesetzt werden sollen.

Der slowenische Kompromisstext fordert mehr Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden, um biometrische Identifizierungstechnologien auch zur Verhinderung von Bedrohungen für kritische Infrastrukturen und der Gesundheit einzusetzen. Die Kommission wird mit der Überprüfung der Anhänge „alle zwei Jahre“ beauftragt. (vgl. Euractiv, EN und Politico Pro, Paywall, EN)

CYBERSICHERHEIT – NIS2 IM RAT BESTÄTIGT: In der Ratssitzung am Freitag haben die Telekommunikationsminister/innen der Mitgliedstaaten offiziell ihre Position in Form der „allgemeine Ausrichtung“ zu NIS2 bestätigt (vgl. Version vom 26. November, PDF; Pressemitteilung Rat, Video). Damit können die Triloggespräche in Kürze beginnen.

Die Verhandlungen mit dem Parlament dürften schwierig werden. Auf den letzten Metern zu einer Einigung hat der Rat Parlamente, Botschaften und Zentralbanken aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen und neu festgelegt, wie die Länder entscheiden, welche Organisationen unter die strenge („wesentliche“) und welche unter die weniger strenge („wichtige“) Regelung fallen. Weitere Hürden: Während das Parlament ein Inkrafttreten der Regeln binnen 18 Monaten wünscht, will der Rat 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Das Parlament will 10 Mio. Euro als Mindestwert für die Höchststrafe, der Rat nur 4 Mio. Euro bei wesentlichen bzw. 2 Mio. Euro bei wichtigen Organisationen.

E-ID UND PFAD ZUR DIGITALEN DEKADE – FORSCHRITTSBERICHTE IM RAT BESTÄTIGT: Neben NIS2 und KI hat der Telekom-Rat vergangene Woche auch die Fortschrittsberichte zu Europäischen Digitalen Identität (PDF) sowie zum Pfad zur digitalen Dekade (PDF) besprochen (Video).

ROAMING – ABSCHLUSS DER TRILOGVERHANDLUNG ERWARTET: Der slowenische Ratsvorsitz äußerte am Freitag, im Zuge der Sitzung der Telekommunikationsminister/innen, Optimismus betreffend den Abschluss der aktuellen Verhandlungen zur Roamingverordnung. Er erwarte einen Abschluss der Gespräche am 8. Dezember, sagte Boštjan Koritnik (vgl. Ergebnisse Rat und Euractiv, EN).

NETZSPERREN – GERICHT HÄLT EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN QUAD9 AUFRECHT: Das Landgericht Hamburg hat in einem Rechtsstreit zwischen Sony und dem nichtkommerziellen DNS-Anbieter Quad9 den Widerspruch der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung in einem Eilverfahren abgewiesen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Sharehoster, über den verschiedene Alben des Labels zur Verfügung gestellt worden sein sollen. Der in der Schweiz angesiedelte DNS-Anbieter Quad9 werde dabei als Störer in Haftung genommen, weil die DNS-Auflösung des Dienstes eine Urheberrechtsverletzung ermögliche. (vgl. Quad9, EN und Gesellschaft für Freiheitsrechte)

PRIVACY SHIELD – JOUROVA HOFFT AUF VORSCHLAG BIS JAHRESENDE: Seit Monaten läuft der transatlantische Austausch zwischen USA und EU zur Nachfolgeregelung des EU-US Privacy Shields. Bei der 11th European Data Protection & Privacy Conference brachte Kommissarin V. Jourová einmal mehr ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass man sich auf bald auf neue gemeinsame Regeln einigen kann.

Die neue US-Administration sei sich bewusst, dass für die EU nach dem Schrems-II-Urteil kaum ein Weg daran vorbei führen könne, den Rahmen deutlich stärker zu fassen. Die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs müssten auf beiden Seiten des Atlantiks garantiert werden. (Video mit Tonproblemen, ab Minute 15)

Sie warnte in ihrem Beitrag zugleich davor, dass die EU-Datenschutzvorschriften möglicherweise geändert werden müssen, um den EU-Institutionen mehr Befugnisse einzuräumen. „Wir befinden uns jetzt in der heißen Phase. Entweder zeigen wir alle gemeinsam, dass die Durchsetzung der DSGVO effektiv ist, oder wir müssen sie ändern. Und es gibt keinen Weg zurück zu [dem] dezentralen Modell, das es vor der DSGVO gab. Alle potenziellen Änderungen werden zu einer stärkeren Zentralisierung führen“, sagte Jourová.

DATENSCHUTZ – USA WOLLEN DSGVO AUSHEBELN UND INDIEN LEGT AUSSCHUSSBERICHT ZU NATIONALEM GESETZ VOR: Indien arbeitet derzeit an einem umfassenden Datenschutzgesetz für personenbezogene, aber auch nicht-personenbezogene Daten. Eine Zusammenfassung der Eckpunkte hat der ausgewiesene Datenschutzexperte Omer Tene auf Twitter mit einem Link zum vollständigen Dokument veröffentlicht.

Die USA hegen unterdessen den Plan, Europas Führungsrolle beim Datenschutz bzw. deren Monopol bei der Datenschutz-Adäquanz zu übernehmen (vgl. Politico, EN). Die Grundlage hierfür soll der Datenschutzrahmen der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation (APEC) bilden; die so genannten Cross-Border Privacy Rules (CBPR).

Die APEC-Vereinbarung über Datenströme ist ein Quasi-Konkurrent der europäischen Datenschutzgrundverordnung und legt ein Datenschutz-Grundniveau fest, welches Unternehmen einhalten müssen, wenn sie personenbezogene Daten zwischen verschiedenen Rechtsordnungen übertragen wollen. Außerdem können nationale Vollzugsbehörden bei Verstößen Geldstrafen verhängen. Zudem werden so genannte Rechenschaftspflichtige oder dritte inländische Prüfer eingesetzt, um zu kontrollieren, ob die Unternehmen die (freiwilligen) internationalen Datenschutzstandards einhalten.

Das Vereinigte Königreich und Brasilien sollen bereits Interesse an einer Teilnahme bekundet haben. Der von den USA angeführte Versuch, einen konkurrierenden globalen Datenschutzstandard zu schaffen, stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In ihrem Angemessenheitsabkommen mit Japan hat die EU beispielsweise deutlich gemacht, dass die CBPR nicht ausreichen, um die Daten in der EU zu schützen.

Während das europäische System im Wesentlichen auf dem Schutz der Privatsphäre als Grundrecht der Menschen basiert, liegt der Fokus beim APEC auf der Erleichterung des Handels zwischen den Mitgliedsländern.

VERHALTENSKODEX DESINFORMATION – NEUE MITGLIEDER ABER AKTUALISIERUNG ERST 2022: Die Kommission freut sich darüber, dass sich 26 neue potenzielle Unterzeichner dem Entwurfsprozess angeschlossen haben. Gleichzeitig verschiebt sich jedoch der erwartete Verhaltenskodex auf das nächste Jahr. Die derzeitigen und künftigen Unterzeichner wollen diesen nunmehr bis Ende März 2022 vorlegen (vgl. Pressemitteilung KOM).

Unterdessen soll das Beobachtungsprogramm für sechs weitere Monate bis Juni 2022 verlängert werden (vgl. Pressemitteilung KOM).

LADEGERÄTE – EP WILL ANWENDUNGSBEREICH AUSDEHNEN: Abgeordnete aus allen Fraktionen haben sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Kommissionsinitiative zur Harmonisierung von Ladegeräten ausgesprochen. Sie drängten bei der Diskussion im Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) vergangene Woche darauf, dass der Legislativvorschlag auch drahtlose Ladegeräte, Laptops, Smartwatches und andere elektronische Geräte einschließt. Die Kommission, die eine Präsentation zur Thematik gab, wehrte sich jedoch gegen die Änderungen und führte dabei vor allem technische Probleme ins Feld. (Video)

Einzelne Veröffentlichungen, u.a. des EP Think Tanks:

 

Ausgewähltes der aktuellen Woche

Hier finden Sie eine Auflistung der kommenden Termine des Europäischen Parlaments.
Den vorläufigen Sitzungskalender für 2022 finden Sie hier (PDF).

Eine Übersicht über die wichtigsten Termine der Woche des Rats finden Sie hier bzw. den Sitzungskalender hier, die Schwerpunkte der Sitzungen der nächsten 14 Tage hier sowie eine Übersicht für den slowenischen Ratsvorsitz hier (PDF).

Darunter finden sich u.a.:

Gipfel- und Ministertreffen:

Vorbereitungsgremien:

Informationen zur wöchentlichen Kommissionssitzung finden Sie in der Vorschau (PDF) bzw. (kurzfristig) in der aktuellen Tagesordnung.
Für die kommende Woche sind folgende Themen vorgesehen:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
  • Instrument zur Abschreckung und Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen durch Drittländer
  • Aktionsplan für die Sozialwirtschaft
  • Initiative zur Ausweitung der Liste der EU-Verbrechen auf alle Formen von Hassverbrechen und Hassreden
  • Individuelle Lernkonten
  • Europäischer Ansatz für Microcredentials
  • Schengen-Paket
    • Überarbeitung des Schengener Grenzkodex
    • Vorschläge zur Modernisierung der bestehenden Regeln für den Datenaustausch und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU sowie zur Schaffung eines EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit
    • Vorschlag für eine „Prüm II“-Verordnung

Den Gerichtskalender des EuG(H) finden Sie hier.

 

Ausschüsse im Europäischen Parlament

LIBE Ausschuss (EP)

  • Donnerstag, 13. Januar 2022, 9.00-12.00 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

JURI Ausschuss (EP)

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021, 13.45-15.45 Uhr und 16.45-18.45 Uhr (Brüssel)
  • Montag, 10. Januar 2022 (Brüssel)

(Kalender)

ITRE Ausschuss (EP)

  • Mittwoch, 26. Januar 2022, 9.00-12.00 Uhr, 13.45-15.45 Uhr und 16.45-18.45 Uhr (Brüssel)
  • Donnerstag, 27. Januar 2022, 9.00-12.00 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

IMCO Ausschuss (EP)

  • offen

(Kalender)

CULT Ausschuss (EP)

  • Donnerstag, 13. Januar 2022 (Brüssel)

(Kalender)

AIDA Ausschuss (EP) – Sonderausschuss zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter

  • offen

(Kalender)

Übersicht der Hearings

INGE (EP) – Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation

  • offen

(Kalender)

Übersicht der Hearings

Weiterer Parlamentskalender

KW 50 / Montag, 13. bis Donnerstag, 16. Dezember: Plenarsitzungswoche (Straßburg);

KW 51 / Montag, 20. bis Freitag, 24. Dezember: Grüne Woche (Sitzungsfrei);

KW 52 / Montag, 27. bis Freitag, 31. Dezember: Weiße Woche (Sitzungsfrei);

KW 1 / Montag, 3. bis Freitag, 6. Jänner: Ausschusssitzungswoche (Brüssel);

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