20.06.2022

Brüsselblick

Mit dem „Brüsselblick“ berichtet eco über aktuelle Entwicklungen und Sitzungen innerhalb der EU und gibt damit einen informativen Einblick in die Europa-Politik sowie in unser Engagement vor Ort.

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­Das Wichtigste im Überblick

DIGITAL SERVICES ACT I – RAT UND PARLAMENT GEBEN GRÜNES LICHT: Vergangene Woche haben der Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EU (AStV) und der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament (IMCO) den Kompromiss zum DSA (PDF) bestätigt und damit den Weg frei gemacht für die finale Unterstützung im Rat (spätestens im September) sowie im Plenum des EU Parlaments (voraussichtlich am 4. Juli).

Zuvor hatte Frankreich u.a. die Änderungen am Erwägungsgrund 28 betreffend „stay down“-Regeln zurückgenommen. (vgl. Pressemitteilung EP)

DIGITAL SERVICES ACT II – BRETON WILL ZUSTÄNDIGKEIT DER MEDIENAUFSICHTSBEHÖRDEN: „In mehreren Staaten, und das scheint mir gesunder Menschenverstand zu sein, wird die Medienbehörde als nationale Koordinatorin der DSA-Behörden fungieren. Viele kommen zu uns, um sich darauf vorzubereiten. Wir leiten sie bei diesen Überlegungen [zur Wahl des Koordinators] an, wir schreiben es nicht vor, aber es ist die Tendenz, auf die wir uns zubewegen“, sagte der EU-Binnenmarktkommissar im Kulturausschuss des Parlaments am Mittwoch, dem 15. Juni (Video).

Dieser „gesunde Menschenverstand“ ist seit der Vorstellung des DSA die Linie der Kommission, auch wenn die Exekutive den einzelnen Staaten die Wahl überlässt. Die Überschneidung zwischen den beiden Gruppen, der Erga auf der einen und dem DSA-Koordinatorenausschuss auf der anderen Seite, ist noch unklar. (vgl. Contexte, Paywall, FR)

CSAM-VERORDNUNG – DEUTSCHLAND HAT 61 FRAGEN AN DIE KOMMISSION: Die deutsche Bundesregierung hat der EU-Kommission einen langen Fragenkatalog (EN) zum Gesetzesvorhaben betreffend Kindesmissbrauchsinhalte im Internet geschickt. Das Vorhaben steht wegen drohender Massenüberwachung massiv in der Kritik.

Im Dokument betont die Bundesregierung, dass sie das Vorhaben als wichtigen Schritt im Kampf gegen Kindesmissbrauch begrüße, aber vor dem Hintergrund ihres Koalitionsvertrages prüfe. Es ist die erste schriftliche inhaltliche Äußerung der Bundesregierung zur Chatkontrolle, die bekannt ist. (vgl. netzpolitik.org)

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ I – ITRE UND CULT BESCHLIESSEN STELLUNGNAHMEN: Der ITRE-Ausschuss hat vergangene Woche seinen Entwurf für eine Stellungnahme zum KI-Gesetz angenommen, der von allen großen Fraktionen unterstützt wird. Die Definition von KI-Systemen wurde an jene der OECD angeglichen, was dem Ansatz der EVP entspricht, das KI-Gesetz zu einem globalen Standard zu machen. Gleichzeitig setzten die progressiveren MdEP die Streichung des entsprechenden Anhangs durch. Der Text behält die frühere Definition von KI-Systemen mit hohem Risiko bei, stellt aber realistischere Anforderungen an die Entwickler in Bereichen wie Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit und Daten. Außerdem wird der Kommission die Aufsicht über die Einrichtung regulatorischer Sandkästen übertragen, wozu ein neuer Anhang gehört, der genauere Angaben darüber enthält, was diese Instrumente leisten sollten – ein Ansatz, der im Gegensatz zu dem von Frankreich vorgeschlagenen steht. Zur Unterstützung von KMU und Start-ups wird in den Stellungnahmen eine stärkere Einbeziehung dieser Unternehmen in den Normungsprozess gefordert, und die Kommission wird aufgefordert, nach Möglichkeiten zur Senkung der Befolgungsgebühren zu suchen. Der Bericht enthält auch eine „Forschungsausnahme“, was bedeutet, dass die Verordnung nicht für zu Forschungszwecken entwickelte KI-Systeme gelten würde.

Auch der CULT-Ausschuss hat seine Stellungnahme zum KI-Gesetz verabschiedet. Die Abgeordneten einigten sich auf eine aktualisierte Liste der risikoreichen Anwendungen im Bildungsbereich. Die aktualisierte Liste des Berichts umfasst E-Proctoring-Systeme, die zur Überwachung und Erkennung von unzulässigem Verhalten von Schülern während Prüfungen eingesetzt werden. Die Klassifizierungsregeln für risikoreiche KI-Systeme sind die einzige geteilte Zuständigkeit des CULT-Ausschusses.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ II – FRANKREICH STREBT MEHR FLEXIBILITÄT FÜR REGULATORISCHE SANDKÄSTEN AN: Die Telekom-Arbeitsgruppe des EU-Rates beschäftigte sich am Freitag mit einer konsolidierten Fassung der französischen Kompromissvorschläge zur KI-Akte. Das Dokument (PDF) enthält neue Vorschläge zu innovationsfördernden Maßnahmen. Die Ratspräsidentschaft hat den Artikel über regulatorische Sandkästen „erheblich gekürzt“, „um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Einführung“ solcher Vorkehrungen zu bieten, wie sie erklärt. Sie strich die Bestimmungen über den kostenlosen Zugang zu Sandkästen und die Höchstdauer der Teilnahme sowie einige Verpflichtungen im Zusammenhang mit „spezifischen Plänen“ aus ihrem Vorschlag. Stattdessen enthält der Text zwei neue Artikel.

Der erste erlaubt es den Anbietern von KI-Systemen, „einen schriftlichen Nachweis über die erfolgreich durchgeführten Aktivitäten in der Sandbox“ zu erhalten. Der zweite erlaubt Tests unter realen Bedingungen. Die Artikel zur Erhebung personenbezogener Daten und zu Tests von Hochrisikosystemen unter realen Bedingungen wurden ebenfalls geändert. Die Präsidentschaft hat die Artikel über Verwaltungsstrafen überarbeitet und schlägt vor, diese für KMU noch weiter zu lockern. (vgl. Contexte, Paywall, FR; Euractiv)

PRODUKTSICHERHEIT – IMCO VERABSCHIEDET BERICHT: Der Binnenmarktausschuss (IMCO) nahm am Donnerstag den Bericht (PDF) von MdEP D. Charanzova (Renew) über die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (APVO) mit 41 zu einer Stimme an. Diese Verordnung ergänzt den Digital Services Act. Die Verteilung der Maßnahmen zwischen den beiden Texten führte zu einer breiten Debatte zwischen Charanzova und der Berichterstatterin des DSA, C. Schaldemose (S&D). Letztendlich wurden die meisten Maßnahmen, die die Produkte selbst betreffen, der Verordnung über die Produktsicherheit vorbehalten.

Konkret will das Parlament Marktplätze dazu verpflichten, gefährliche Produkte innerhalb eines Tages zu entfernen, nachdem eine Behörde eine Meldung über ein gefährliches Produkt erhalten hat. Die Europaabgeordneten fordern die Unternehmen außerdem auf, stichprobenartige Kontrollen von Produkten durchzuführen, die von Drittverkäufern zum Verkauf angeboten werden. (vgl. Pressemitteilung EP)

Der Rat muss noch seinen allgemeinen Ansatz zur Eröffnung der Triloggespräche annehmen.

DATA ACT – ZUSTÄNDIGKEIT WEITERHIN UMSTRITTEN: Der Industrie-Ausschuss (ITRE) stimmte mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) über die Zuständigkeiten in Bezug auf das Datengesetz überein, wodurch der LIBE-Ausschuss die ausschließliche Zuständigkeit für alle Aspekte der Privatsphäre und des Datenschutzes erhält. Als Berichterstatter für die LIBE-Stellungnahme soll der grüne MdEP S. Lagodinsky fungieren. Die Aufteilung wurde jedoch bereits vom Rechtsausschuss (JURI) in Frage gestellt, welche unter der Leitung des S&D-Koordinators Ibán Garcia del Blanco darauf drängt, einen Teil der DSGVO-bezogenen Bestimmungen, neben den Teilen zu den Rechten des geistigen Eigentums, zu erhalten. Das Bild wird noch komplizierter durch den Antrag von IMCO, die Interoperabilitätsbestimmungen zu erhalten.

Es wird erwartet, dass die Konferenz der Ausschussvorsitzenden bis Mitte dieser Woche eine Stellungnahme zur Zuweisung abgibt, die am 30. Juni auf dem Tisch der Konferenz der Präsidenten landen wird. Ob noch vor der Sommerpause eine Einigung erzielt werden kann scheint fraglich. (vgl. Euractiv, EN)

RATSVORSITZ – TSCHECHIEN STELLT PRIORITÄTEN VOR: Nach Frankreich übernimmt am 1. Juli bekanntlich Tschechien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Auch wenn die drei Präsidentschaften (mit Schweden) zuvor bereits ein gemeinsames Trio-Programm (PDF) erarbeitet hatten, so haben die aktuellen Ereignisse nochmal zu Änderungen geführt. Die fünf Prioritäten drehen sich im weiteren Sinn entsprechend um Sicherheit und Verteidigung.

DESINFORMATION – AKTUALISIERTER VERHALTENSKODEX PRÄSENTIERT: Vergangene Woche wurde der lange erwartete überarbeitete Verhaltenskodex für Desinformation veröffentlicht. Der Kodex zählt nun 33 Unterzeichner, 44 Verpflichtungen und 128 Maßnahmen, die unterzeichnet werden können.

Die Verpflichtungen des Kodex befassen sich mit der Frage der Monetarisierung durch Desinformation, politische Werbung, manipulative Techniken, Transparenz und die Befähigung von Bürgern, Forschern und Faktenprüfern. Der Kodex sieht jedoch eine ständige Arbeitsgruppe zur Überwachung seiner Umsetzung vor, welche zu einer breiteren Beteiligung führt. Darüber hinaus müssen die Plattformen Maßnahmen zur sicheren Gestaltung und algorithmischen Rechenschaftspflicht ergreifen und darüber nach Sprachen oder Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt Bericht erstatten.

Die Unternehmen haben sechs Monate Zeit, um die Maßnahmen umzusetzen. Ein erster Bericht über die Umsetzung soll 2023 folgen. V. Jourová und T. Breton verwiesen außerdem auf das europäische Gesetz zur Medienfreiheit, das dieses Jahr noch veröffentlicht werden und auch auf die algorithmische Verbreitung von Inhalten eingehen soll. (vgl. Pressemitteilung KOM; Euractiv, EN)

NIS2 – ABSCHLUSS RÜCKT NÄHER: Ein Vier-Spalten-Dokument zu NIS2 (PDF) vom 3. Juni stand vergangene Woche im EU-Rat zur Diskussion. Der Großteil der Arbeit fand in den Erwägungsgründen statt, welche besser mit anderen Rechtsvorschriften wie DORA, DSGVO und eIDAS abgestimmt wurden. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen einführen können, um die zusätzlichen Aufgaben zu finanzieren, die öffentliche Stellen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie in die Praxis erfüllen müssen. Die Bestimmungen über das Meldeverfahren, das die Länder durchführen müssen, damit die Stellen bei „bedeutenden“ Vorfällen Alarm schlagen können, wurden ebenfalls präzisiert, und es wurde ein Erwägungsgrund aufgenommen, in dem festgelegt wird, dass der Geschäftsbetrieb von Organisationen bei der Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nicht unangemessen gestört werden darf. Der Text wurde in der letzten technischen Sitzung am Donnerstag vereinbart und wird voraussichtlich am 22. Juni im AStV angenommen. Die Abgeordneten sind jedoch zurückhaltend, was die Verabschiedung im ITRE betrifft, da sie zuerst den Text sehen wollen, der aus der DORA und der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen hervorgeht, was bedeutet, dass die Abstimmung im Plenum wahrscheinlich bis nach dem Sommer verschoben wird. (vgl. Euractiv, EN)

E-EVIDENCE VERORDNUNG – KLEINE FORTSCHRITTE: Bis Ende Juni hat Frankreich noch Zeit, um das Ziel einer politische Einigung bei der E-Evidence Verordnung zu erreichen. Laut Medienberichten konnte man sich vergangene Woche auf einen der zentralen Punkte der Debatten einigen.

Einerseits stimmt das Parlament der Idee zu, das Kriterium des Wohnsitzes in das Notifizierungsverfahren einzubeziehen. Es wäre also möglich, wenn die Zielperson in dem Staat wohnt, der die Anordnung erlässt, dass der Staat, in dem der Dienst, der die Beweise aufbewahrt, seinen Sitz hat, keinen Einspruch erheben kann.

Die französische Ratspräsidentschaft ihrerseits hat laut parlamentarischen Quellen verstanden, dass das Parlament bis zum Schluss ein einheitliches Meldesystem für Inhalts- und Verkehrsdaten fordern wird. Der Text sollte besagen, dass, wenn ein Staat, der eine Anordnung erlässt, einer Untersuchung bezüglich der Rechtsstaatlichkeit unterliegt (Art. 7), die Behörde, die den Dienst einrichtet, dies bei der Annahme oder Ablehnung der Anordnung berücksichtigen muss.

Mehrere Schattenberichterstatter drängen die Berichterstatterin angeblich dazu, die französische „Dynamik“ und ihren Willen, das Dossier unter dieser Präsidentschaft abzuschließen, auszunutzen. Die Kommission hofft, bis Ende Juni noch einen letzten politischen Trilog organisieren zu können. Derzeit sind für die nächsten Tage zwei technische Treffen geplant. (vgl. Contexte, Paywall, FR)

EU-US PRIVACY SHIELD – NICHT MEHR 2022: Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten könnten im ersten Quartal 2023 ein neues Abkommen über den transatlantischen Datentransfer abschließen, sagte EU-Justizkommissar Reynders vergangene Woche.

Sobald der EU der Text für die Durchführungsverordnung vorliege, werde die Kommission die Ansichten der nationalen Datenschutzbehörden, der EU-Länder und der EU-Gesetzgeber berücksichtigen müssen, um in einem etwa sechsmonatigen Prozess eine endgültige rechtliche Einigung zu erzielen, sagte Reynders. „Ich würde sagen, es ist eher für das Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres als vorher“, sagte Reynders und bezog sich dabei auf einen neuen Datentransferpakt. (vgl. Table Europe, Paywall)

MEDIA FREEDOM ACT – NEGATIVE STELLUNGNAHME DER REGULIERUNGSKONTROLLE: Wie Contexte (Paywall, FR) berichtet, hat der Ausschuss für Regulierungskontrolle am 10. Juni, eine negative Stellungnahme zur ersten Folgenabschätzung des Gesetzes über die Medienfreiheit abgegeben. In den Augen des Ausschusses, der die Aufgabe hat, die Stichhaltigkeit der rechtlichen Argumente der Kommission zur Rechtfertigung ihres Ansatzes zu überprüfen, begründet die Folgenabschätzung die Binnenmarktlogik nicht ausreichend. Sie erklärt auch nicht ausreichend, warum die für diese Harmonisierung geplanten Maßnahmen sinnvoll sind.

Die zweite Version der Folgenabschätzung wird voraussichtlich im Juli veröffentlicht. Eine Verschiebung des für September erwarteten Kommissionsvorschlags ist derzeit nicht zu erwarten.

MINDESTSTEUER – UNGARN LÄSST EINIGUNG PLATZEN: Beim Treffen der EU-Finanzminister am 17. Juni legte Ungarn ein Veto gegen den Richtlinienentwurf zur Einführung einer Steuer von 15% für große multinationale Konzerne ein. Begründet wurde dies mit dem Krieg in der Ukraine und der allgemeinen Wirtschaftslage, die nicht für eine höhere Besteuerung von Unternehmen geeignet seien.

„Dies beeinträchtigt in keiner Weise die Entschlossenheit der französischen Präsidentschaft“, eine Einigung zu erzielen, sagte der französische Minister B. Le Maire. Wenn sich nicht in letzter Minute etwas ändert, ist bis zum 30. Juni kein weiteres Treffen im sog. Ecofin-Format geplant. Das Dossier stößt immer wieder auf Vetos: Vor Ungarn war es Polen, das die vorherigen Versuche scheitern ließ. Schließlich gab das Land seinen Widerstand auf. Und erhielt am selben Tag von den Mitgliedstaaten grünes Licht für seinen Anteil am europäischen Konjunkturprogramm. (vgl. Der Standard, Reuters – EN)

ÖSTERREICH – EUGH SOLL KOMMUNIKATIONSPLATTFORMENGESETZ BEURTEILEN: Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Freitag den dortigen Verwandten des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dem EuGH vorgelegt: Die österreichischen Richter wollen vom EuGH wissen, ob die Wiener Gesetzgeber mit ihrem Kommunikationsplattformen-Gesetz gegen Europarecht verstoßen haben. Unter anderem fragen sie die Luxemburger Richter, ob nationale Gesetzgeber derart spezifische Vorschriften im Rahmen der E-Commerce-Richtlinie, die mit dem DSA ja nun überarbeitet wird, überhaupt erlassen dürfen. Gegen das österreichische Gesetz geklagt hatten die europäischen Töchter von Google, Twitter und der Facebook-Mutter Meta. (vgl. Pressemitteilung VwGH)

UK – WENIGER COOKIE POP-UPS: Im Rahmen der Neugestaltung ihres Datenrahmens veröffentlichte die britische Regierung vergangene Woche ihre Antworten auf ihre öffentliche Konsultation. Die Regierung verfolgt drei Ziele: „Die Macht der Daten nutzen, um britischen Unternehmen beim Handel im Ausland zu helfen, die Position des Vereinigten Königreichs als wissenschaftliche und technologische Supermacht zu stärken und das tägliche Leben der Menschen zu verbessern“.

In Bezug auf Cookies fördert die Regierung ein „opt-out“ und Einstellungen, die es ermöglichen, von Fall zu Fall auf die Zustimmung zu verzichten, z. B. über den Browser. Mehrere Bestimmungen zielen darauf ab, „unnötige Bürokratie abzubauen“, um den Unternehmen „etwa 1 Milliarde Pfund“ zu ersparen. Außerdem soll das Information Commissioner’s Office (ICO), die britische Regulierungsbehörde, „modernisiert“ werden. Einige befürchten, dass es dadurch an Unabhängigkeit verlieren könnte (vgl. The Register, EN). Schließlich sieht der Plan vor, Forschern „mehr Flexibilität zu geben, um lebenswichtige wissenschaftliche Forschung zu betreiben und wichtige Durchbrüche zu erzielen“.

Einzelne Veröffentlichungen, u.a. des EP Think Tanks:

Ausgewähltes der aktuellen Woche

Hier finden Sie eine Auflistung der kommenden Termine des Europäischen Parlaments. Der Sitzungskalender für 2022 steht Ihnen hier (PDF) zur Verfügung.
Die Übersicht der Tagesordnung für die kommende Mini-Plenarsitzungswoche finden Sie hier­.

Eine Übersicht über die wichtigsten Termine der Woche des Rats finden Sie hier bzw. den Sitzungskalender hier.

Darunter finden sich u.a.:

Gipfel- und Ministertreffen:

Vorbereitungsgremien:

 

Informationen zur wöchentlichen Kommissionssitzung finden Sie in der Vorschau (PDF) bzw. (kurzfristig) in der aktuellen Tagesordnung.
Kommende Woche finden sich folgende Themen auf der Agenda:

  • Gemeinsame Mitteilung zur internationalen Meerespolitik
  • Naturschutzpaket (noch zu bestätigen)
    • Nachhaltiger Einsatz von Pestiziden
    • Überarbeitung der EU-Vorschriften
    • Schutz der biologischen Vielfalt: Ziele für die Wiederherstellung der Natur
  • Überprüfung von Handel und nachhaltiger Entwicklung

Den Gerichtskalender des EuG(H) finden Sie hier.

Ausschüsse im Europäischen Parlament

LIBE Ausschuss (EP)

  • Montag, 27. Juni 2022, 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

JURI Ausschuss (EP)

  • Donnerstag, 30. Juni 2022 (Brüssel)
  • Mittwoch, 13. Juli 2022 (Brüssel)
  • Donnerstag, 14. Juli 2022 (Brüssel)

(Kalender)

ITRE Ausschuss (EP)

  • Montag, 27. Juni 2022, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

IMCO Ausschuss (EP)

  • Montag, 11. Juli 2022 (Brüssel)
  • Dienstag, 12. Juli 2022 (Brüssel)

(Kalender)

CULT Ausschuss (EP)

  • Mittwoch, 13. Juli 2022 (Brüssel)

(Kalender)

Weiterer Parlamentskalender

KW 26 / Montag, 27. bis Donnerstag, 30. Juni: Fraktions- und Ausschusssitzungswoche (Brüssel);

KW 27 / Montag, 4. bis Donnerstag, 7. Juli: Plenarsitzungswoche (Straßburg);

KW 28 / Montag, 11. bis Donnerstag, 14. Juli: Ausschusssitzungswoche (Brüssel);

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