26.11.2018

Bundesnetzagentur: Startschuss für 5G-Auktion

Die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G wird kommen. Der Beirat der Bundesnetzagentur stimmte am Montag, dem 26. November dem finalen Entwurf für die Vergabebedingungen zu. Trotz scharfer Kritik und zahlreicher Änderungsvorschläge seitens der Politik und Wirtschaft wurden die Mitte November veröffentlichten vorläufigen Vergabebedingungen nicht mehr geändert.

Über 5G können sehr hohe Bandbreiten realisiert werden, Latenzen erheblich verringert werden und sehr bedarfsspezifische Profile angewandt werden. Die 5. Mobilfunkgeneration soll für die Industrie und andere Wirtschaftszweige in Deutschland eine zentrale Rolle spielen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Innovationen wie Autonomes Fahren oder Telemedizin benötigen ultraschnelles Internet. Die Politik wertet 5G zudem als Chance, damit Deutschland beim Internet auf die Überholspur kommt – bisher liegt die Bundesrepublik im internationalen Vergleich hinten. Dennoch, die Bundesnetzagentur hatte bei der Vergabe der Frequenzen eine Vielzahl verschiedener Interessen zu beachten, die teilweise in einem schwierig aufzulösenden Spannungsverhältnis stehen.

Einige Netzbetreiber äußerten sich bereits kritisch: Der Entwurf der Bundesnetzagentur enthalte für die Flächenversorgung „weiter verschärfte Auflagen, die deutlich über das hinausgehen, was die Behörde zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig bezeichnet hat“, heißt es beispielsweise in einem Schreiben der Telekom an die Bundesregierung. Die Vorgaben wären zudem „kontraproduktiv für Investitionen“.

Die Mobilfunknetzbetreiber benötigen für den Ausbau Planungs-, Investitions- und Rechtsicherheit. Die Vergabe der Frequenzen bis ins Jahr 2040 hält eco daher für sinnvoll. Hingegen bedauert der Verband der Internetwirtschaft, dass diese Frequenzbereiche erneut im Rahmen einer Versteigerung vergeben werden sollen. Alternativ hätten die Frequenzen auch an zuverlässige und technisch kompetente Unternehmen vergeben und an eine ambitionierte Ausbauverpflichtung gekoppelt werden können – nach dem sogenannten Französischen Modell. Somit hätte den Unternehmen direkt mehr Kapital für Investitionen in den 5G-Netzausbau zur Verfügung gestanden.

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2018